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57 EDITORIAL: Fahrschule sucht Mitarbeiter/-in?: Die Arbeitsagentur kann helfen
62 UPDATE: Preise - Fahrerlos durch San José - Kobalt und Lithium
64 Mitgliedervotum zum TÜV: Mehrheit für zweite Prüforganisation
66 Einladung Mitgliederversammlung 2019 in Friedrichshafen
72 Sozialversicherungspflicht für angestellte Fahrlehrer: Bei Umgehung drohen hohe Nachzahlungen
76 Fahrschulüberwachung: Anstieg der Stundensätze
78 Mindestlohngesetz jetzt 9,19 € pro Stunde: Die Auswirkungen auf 450-Euro-Jobs
80 Fahrlehrer gesucht? Die Arbeitsagentur kann helfen
90 Arbeitszeiten - Lenkzeiten: Täglich im Clinch: Praxis und Regelungen
108 Gerichtsurteile: (2437) Was ist Schrittgeschwindigkeit in km/h? / (2438) MPU nach Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille? / (2439) Sachmangel am Neuwagen
Mitgliedervotum zum TÜV: Mehrheit für zweite Prüforganisation
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2019, Seite 64
Die in Teilen unseres Bundeslandes unzureichende Verfügbarkeit von Prüfungsterminen, anhaltende Probleme mit dem Online-Buchungssystem AS PRO FE und ärgerliche Kommunikationsdefizite lösten im letzten Jahr landesweit nicht abreißende Klagen über den TÜV aus.
Vor diesem Hintergrund forderten immer mehr Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden- Württemberg e.V., der Verband solle sich für die Zulassung einer zweiten Prüforganisation einsetzen. Um ein solches Gesuch mit entsprechendem Rückenwind an die Landesregierung zu richten, wollte der Vorstand die Meinung der Mitglieder einholen. Deshalb bat der Vorstand den Beirat, das Thema aufzunehmen und nach eingehender Diskussion über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Daraufhin beschloss der Beirat in seiner Sitzung vom 20.10.2018, der Vorstand möge alsbald ein Mitgliedervotum zur Frage der Zulassung einer weiteren Prüforganisation auf den Weg bringen. Das ist geschehen; das Ergebnis der Befragung liegt nun vor.
Fragestellung
Außer den nicht beitragspflichtigen Ehrenmitgliedern wurden alle Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V., insgesamt 1.565, gebeten, folgende Frage schriftlich zu beantworten:
Soll sich der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. dafür einsetzen, dass neben dem TÜV SÜD eine weitere Prüforganisation für die Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen zugelassen wird? Ja oder Nein?
Ergebnis
Am Votum beteiligten sich 277 Verbandsmitglieder. Diese stimmten wie folgt ab:
Antwort | Anzahl | Anteil |
Ja | 172 | 62,09 % |
Nein | 105 | 37,91 % |
Das Ergebnis dieser Abstimmung zeigt, dass 62,09 Prozent der Teilnehmer der Abstimmung offensichtlich mit dem TÜV SÜD – genauer der TÜV SÜD Auto Service GmbH – unzufrieden sind und deshalb für die Schaffung einer konkurrierenden Prüforganisation eintreten.
Große regionale Unterschiede
Aufschlussreich ist auch die nach Landkreisen vorgenommene Auswertung der Ergebnisse, bezogen auf die jeweiligen Niederlassungen des TÜV SÜD. Diese ergibt folgendes Bild:
Niederlassung | Ja | Nein | Summe | Anteil JA in % |
Aalen | 6 | 2 | 8 | 75,00 |
Böblingen | 14 | 7 | 21 | 66,67 |
Freiburg | 21 | 5 | 26 | 80,77 |
Heilbronn | 25 | 16 | 41 | 60,98 |
Karlsruhe | 5 | 10 | 15 | 33,33 |
Offenburg | 19 | 7 | 26 | 73,08 |
Öhringen | 4 | 12 | 16 | 25,00 |
Ravensburg | 15 | 3 | 18 | 83,33 |
Singen | 4 | 15 | 19 | 21,05 |
Stuttgart | 27 | 11 | 38 | 71,05 |
Tübingen | 28 | 5 | 33 | 84,85 |
Ulm | 4 | 12 | 16 | 25,00 |
Summe | 172 | 105 | 277 | 62,09 |
Interessant ist, dass lediglich die Mitglieder von vier Niederlassungsbereichen mehrheitlich keine zweite Prüforganisation wollen. Es handelt sich dabei um die drei noch nicht auf AS PRO FE umgestellten Niederlassungen Ulm, Öhringen und Singen und um Karlsruhe. Die Niederlassung Ravensburg wurde zwar ebenfalls noch nicht umgestellt, aber dort scheint trotzdem die Unzufriedenheit mit dem TÜV besonders groß zu sein, da sage und schreibe 83,3 Prozent der Teilnehmer mit „ja“ gestimmt haben. Über 80 Prozent Ja-Stimmen gab es auch in den bereits auf AS PRO FE umgestellten Niederlassungen Tübingen und Freiburg.
Wie geht es weiter?
Obwohl der Verband auf verschiedenen Kanälen unablässig für die Beteiligung am Votum getrommelt hat, waren nur 17,7 Prozent der teilnahmeberechtigten Mitglieder „zur Urne“ gegangen. Die relativ geringe Teilnahme wird zu erneuten Diskussionen führen. Ginge man von dem in Baden-Württemberg für ein Bürgerbegehren geltenden Quorum von 20 Prozent aus, wäre die Abstimmung wertlos. Indes, ein Quorum war nicht gesetzt, weshalb das Ergebnis ernst zu nehmen ist.
Beirat muss entscheiden
Weil der Beirat das Mitgliedervotum beschlossen hat, wird das aus den Kreisvorsitzenden bestehende Gremium auf seiner Sitzung am 2. Februar das Ergebnis beraten und über das weitere Vorgehen befinden. Wir werden in der März-Ausgabe ausführlich über das Ergebnis berichten.
Jochen Klima