Fahrschulüberwachung: Anstieg der Stundensätze

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2019, Seite 76

Paragraf 51 des neuen Fahrlehrergesetzes veränderte die Regelungen der Überwachung von Fahrschulen. Der Schwerpunkt liegt nun auf der Begutachtung der Unterrichtsqualität, während die sogenannte Formalüberwachung in den Hintergrund tritt.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Februar/2019, Seite 76 abgedruckt.
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Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

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