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1 EDITORIAL: Es warten wichtige Aufgaben
6 UPDATE: Verkehrssicherheit - Europa verpasst sein Ziel
8 Vorschau: Mitgliederversammlung Friedrichshafen
10 Privat- und Geschäftsunterlagen – Aufbewahrungsfristen 2019
14 Mutterschutzrecht – Wesentliche Neuregelungen
18 Fahrschülerausbildung: Motorrad - Ausweichen nach Abbremsen - Abschaffen? Nachdenken? Oder weiter so?
22 Rechtspraxis: Gesundheits- und Jugendschutz - Rauchen während der Ausbildung?
25 Seminar der FSG/TTVA mbH: Fernbusse im Aufwind - Einblick in eine junge Boom-Branche
26 Toyota-Rabatte: Neue Rabattsätze für Fahrschulen
27 Fachliteratur: Fachbuch "Führerschein" neu aufgelegt
52 Gerichtsurteile: (2435) Assistenzsysteme: Geld zurück bei Fehlfunktionen? / (2436) Teilkaskoversicherung: Was ist nicht versicherter Innenraum des Pkw?
EDITORIAL: Es warten wichtige Aufgaben
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2019, Seite 1
Liebe Leserinnen und Leser,
das Jahr 2018 brachte den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern ein reformiertes Berufsgesetz. Damit gingen bedeutsame Änderungen des Berufszugangs, der Berufsausbildung und der Fahrlehrerprüfung einher. Dazu kamen Neuerungen zur Verfasstheit der Fahrschulen, wodurch sich Türen zu neuen Rechtsformen, zur Anzahl der Zweigstellen und für ein leichteres Kooperieren von Fahrschulbetrieben öffneten. Doch schon heute steht fest: Einige erst im„laufenden Betrieb" aufgetretene Schwächen des neuen Rechts, z.B. das „falsche" Mindestalter für die Erteilung der Anwärterbefugnis oder die missglückte Ausbildungsbescheinigung, um nur zwei zu nennen, müssen alsbald behoben werden.
Unverändert blieb bis dato die sehr in die Jahre gekommene Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO). Die rasante Entwicklung moderner Fahrerassistenzsysteme (FAS) und die zunehmende Automatisierung der Fahrzeuge werden in diesem Regelwerk bisher kaum bis gar nicht berücksichtigt. Ein Fahrschüler kann heutzutage immer noch die Ausbildung und die Prüfung durchlaufen, ohne dass er auch nur ein einziges Mal einen Abstandsregeltempomaten, einen Lenkpiloten, ein Navigationssystem oder ein modernes Doppelkupplungsgetriebe benutzt hat. Es ist allerhöchste Zeit, die FahrschAusbO und die Prüfungsrichtlinie digital aufzufrischen.
Bleiben wir noch einen Moment bei der FahrschAusbO. Die Beschränkung des theoretischen Unterrichts auf maximal zwei Doppelstunden täglich ist nicht mehr zeitgemäß. In allen Schulen - vom Gymnasium bis zur Berufsschule – sind einzelne Unterrichtstage mit 8 bis 10 Stunden à 45 Minuten längst Normalität. Weshalb muss in einem pädagogisch und didaktisch gut strukturierten Theorie-Intensivkurs nach 180 Minuten Schluss sein?
Und noch etwas, das mich umtreibt: Künftig müssen Fahrlehrer profunde Informatikkenntnisse besitzen, um bei der fortschreitenden Digitalisierung und potenzierten Automatisierung der Fahrzeuge mithalten zu können. Wer in den Zugangsvoraussetzungen und im Kanon der Fahrlehrerausbildung nach Informatik sucht, geht leer aus. Darin zeigt sich ein Mangel des neuen Fahrlehrergesetzes: Bei der Fassung der Zugangsvoraussetzungen wurde nicht nach vorn gedacht. Ich denke, hier ist Nachbesserung dringlich.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.