Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 398 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
397 EDITORIAL: Mit Klasse B Motorrad fahren?
402 UPDATE: Fahrschulen - jetzt Förderung für E-Autos sichern / Rückmeldungen
404 Adieu bundeseinheitliches Verkehrsrecht: Kommt AM15 als Optionslösung? Bremst Baden-Württemberg erneut?
407 Erste-Hilfe-Kurs: Auch bei B96 erforderlich?
432 Fahrerlaubnisrecht: Änderungen in der Pipeline
434 MotorradTotal 2019: Slowenien & südliche Steiermark
436 Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.: Mitgliederversammlung - Neuer Präsident: Gerhard von Bressensdorf
440 Ralf Schütze unterwegs für FPX: Hohe Risiken für winzigen Zeitgewinn
444 Sommerzeit - Reisezeit: Fahrzeug aufgebrochen - Was nun?
452 Gerichtsurteile: (2450) 11 Mal geblitzt in 68 Minuten / (2449) Geöffnete Pkw-Tür - Unfall bei Vorbeifahrt
UPDATE: Fahrschulen - jetzt Förderung für E-Autos sichern / Rückmeldungen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2019, Seite 402
Fahrschulen – jetzt Förderung für E-Autos sichern
Anfang Juni verbreitete sich die Nachricht, die Automatikregelung (§ 17 Absatz 6 FeV) werde „gekippt“. Was heißt gekippt? Landet die Bestimmung, wonach auf einem Automatik-Pkw geprüfte Führerscheininhaber nur Autos ohne Kupplungspedal führen dürfen, in Bausch und Bogen auf der Müllhalde? Gemach, gemach: Erstens, die Ankündigung war eher inoffiziell. Zweitens, der etwas kryptische Satz von „einer im Anschluss an die Automatikprüfung stattfindenden Prüfung auf einem Schaltgetriebe“ dämpft die Erwartungen. Drittens, wann gekippt wird, war in der Message nicht vermerkt.
Weil manche unserer politischen Akteure noch nicht verstanden haben, dass vorgestern für morgen nicht mehr taugt, muss man sich in Geduld fassen. Doch bei aller gebotenen Skepsis, in der Causa Automatik scheint sich in Brüssel und in Berlin etwas zu bewegen.
Deshalb ist Fahrschulen zu empfehlen, sich alsbald um die Anschaffung eines E-Autos als Lehrfahrzeug zu kümmern. Noch gibt es für rein-elektrische und Hybrid-Pkw beachtliche staatliche Zuschüsse. Der Fördertopf ist noch etwas mehr als halbvoll, wird aber nach jetzigem Stand spätestens am 31.12.2020 geschlossen, vielleicht auch früher, weil er leer ist. Zu beachten ist zweierlei, nämlich
- die Bearbeitung neu eingereichter Anträge dauert zurzeit etwa 7 Wochen,
- spätestens 9 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen (Kauf oder Leasing) und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein.
Der Antrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen (www.bafa.de).
Auch die Förderung von Ladesäulen ist möglich. Hierbei engagieren sich auch Kommunen. Es empfiehlt sich für Fahrschulen auch, das spezielle Förderprogramm des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg für E-Autos darauf zu prüfen, inwieweit es mit dem des BAFA kompatibel ist (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-fahrzeuge). Und ein Tipp: Das Portal „adac.de/foerderung-elektroautos“ ist ebenfalls sehr informativ. GLH
Rückmeldungen
Wie kam die Hauptversammlung (HV) des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. in Friedrichshafen bei den Mitgliedern an? War es mehr eine den Statuten der Satzung geschuldete Zusammenkunft zur Abwicklung von Regularien? Oder auch eine berufspolitische Tagung, die zukunftweisende Signale setzte?
Die Verbandsführung bat wieder mit einem detaillierten Fragebogen um Rückmeldung. Bei der Auswertung standen die von Mitgliedern gegebenen Antworten im Mittelpunkt. Eine ins Einzelne gehende Wiedergabe der Beurteilungen ist an dieser Stelle nicht beabsichtigt. Es geht vielmehr um eine kurze Zusammenfassung der für die künftige Arbeit des Verbandes und die Planung der HV wesentlichen Ergebnisse. Danach wurde die Tagung für die Ausübung des Mitbestimmungsrechts in 90% der Rückläufe als sehr wichtig oder wichtig benannt; fast gleichbedeutend wurde die Teilnahme an der HV für die berufsständische Wirkkraft des Verbandes eingeschätzt (93 %). Andere wichtige Gegenstände der Befragung erhielten folgende Noten: Tagungsort sehr gut oder gut, 93,5 %; Organisation sehr gut oder gut, 93,5 %; Fachinformation durch Referate sehr gut oder gut, 85,9 %; Vormittagsveranstaltung (Mitglieder, Angehörige, Mitarbeitende und Gäste) sehr gut oder gut, 85,9 %; Nachmittagsveranstaltung (interne Tagung) sehr gut oder gut, 89,2 %; After-Work-Party sehr gut oder gut, 92,1 %. Die Erwartungen an den Verbandstag 2019 wurden den Rückläufen zufolge zu 95,3 % erfüllt. Insgesamt ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. GLH