Erste-Hilfe-Kurs: Auch bei B96 erforderlich?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2019, Seite 407

Seit Inkrafttreten der 13. FeV-Änderungsverordnung am 19. März 2019 müssen Fahrerlaubnisbewerber mit jedem Antrag auf Erweiterung ihrer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine Erste-Hilfe-Bescheinigung vorlegen. Aber gilt das auch für den Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein Klasse B?

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juli/2019, Seite 407 abgedruckt.
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