Übermittlung und Schutz von Fahrzeugdaten: 9. Gesetz zur Änderung des StVG

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2019, Seite 359

Das Neunte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 8. April 2019 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 12, ausgegeben am 11. April 2019 zu Bonn, verkündet.

Die Änderungen beziehen sich auf

  • § 35  Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten und
  • § 36  Abruf im automatisierten Verfahren.

Nach Paragraf 63b wurde der neue § 63c mit folgender Überschrift eingefügt:

„Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen.“

Das Gesetz trat am 12. April 2019 in Kraft.

Download:  Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. können die Verordnung unter folgendem Link im internen InternetForum als PDF-Datei herunterladen: https://mitglieder.flvbw.de/?ShowLink=11376&id=2