Ferienreiseverordnung: Ausbildungsfahrten mit Fahrschul-Lkw sind befreit

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2019, Seite 362

Um den Urlaubsverkehr zu erleichtern, dürfen schwere Lkw während der Hauptreisezeit Juli/August an Samstagen bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen nicht benutzen. Das regelt alljährlich die Ferienreiseverordnung. Gilt dieses Verbot auch für Ausbildungsfahrten mit Fahrschul-Lkw?

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2019, Seite 362 abgedruckt.
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