Verkehrsministerium Baden-Württemberg: Anwenderhinweise zu FAS

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2019, Seite 136

Die in der TÜV | DEKRA arge tp 21 zusammengeschlossenen technischen Prüfstellen haben Anwenderhinweise zur Nutzung und Bewertung von Fahrerassistenzsystemen in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung* erarbeitet. Diese kommen ab 1. April 2019* zur Anwendung.

Bereits heute dürfen Bewerber in der praktischen Prüfung alle serienmäßig im Fahrzeug verbauten Fahrerassistenzsysteme (FAS) nutzen, sofern sie diese selbstständig bedienen können. Doch verlangt werden darf die Benutzung während der Prüfungsfahrt zurzeit noch nicht. Dazu bedarf es zuvor entsprechender Änderungen der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung und der Anlage 7 zur FeV sowie der Prüfungsrichtlinie.

Einheitliche Standards für freiwillige Nutzung

Um bei freiwilliger Nutzung der FAS einheitliche Bewertungskriterien sicherzustellen, hat das baden-württembergische Verkehrsministerium mit den nachstehenden Ausführungen die Anwenderhinweise zur Bewertung und Nutzung von Fahrerassistenzsystemen ab dem 1. April 2019 für verbindlich erklärt:

Az. 4-3854/754
Bereits nach den geltenden Vorschriften ist die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung zulässig. Die Assistenzsysteme werden auch in der Ausbildung und Prüfung eingesetzt. Um den Technischen Prüfstellen, den Fahrerlaubnisbewerbern und den Fahrschulen eine Hilfestellung für die tägliche Praxis zu geben, hat die TÜV | DEKRA arge tp 21 die in der Anlage beigefügten Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und teilautomatisierten Fahrfunktionen in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung erarbeitet.

Diese Hinweise sollen in die Prüfungsrichtlinie bzw. in den Fahraufgabenkatalog eingearbeitet werden. Da dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollen die Anwenderhinweise – quasi als Zwischenschritt – der Fahrlehrerschaft und den Technischen Prüfstellen als Instrument dienen, die bestehenden Unsicherheiten bei Prüfern und Fahrlehrern zu minimieren. Die mit den Fahrlehrerverbänden, dem Bund und den Ländern abgestimmten Anwenderhinweise finden ab dem 1. April 2019 in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung Anwendung.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg"

 

Download
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. können die Anwenderhinweise mit diesem QR-Code oder unter folgendem Link herunterladen: https://mitglieder.flvbw.de/?ShowLink=11241&id=2

*Info: Datei aus 2019 wurde durch die Neufassung 2022 an dieser Stelle ersetzt (02.08.2022)

Jochen Klima