Änderung der Automatikregelung verschoben

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2019, Seite 138

Nach einer Mitteilung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF) vom 6. Februar 2019 hat der mit Vertretern aus 27 Mitgliedstaaten besetzte Führerschein-Ausschuss der EU-Kommission unlängst getagt und auch das Thema Änderung der Automatikregelung behandelt. Dabei soll Deutschland mit seinem Anliegen, die geltende Automatikregelung zu modifizieren, keine nennenswerte Unterstützung gefunden haben.

Der Ausschuss hat lediglich vorgeschlagen, die in Punkt 5.1.3 des Anhangs 2 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie für Bewerber um die Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen geltende Regelung auch auf die Fahrerlaubnisklasse BE zu übertragen. Da dieser Vorschlag nur Inhaber der Klasse B begünstigen würde, wäre damit dem dringenden Wunsch, Fahrschüler an das Elektro-Auto heranzuführen, nicht gedient.

Die übrigen Mitgliedstaaten bewerteten den Vorschlag der Kommission positiv, stimmten aber nicht darüber ab. Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird nun ein Vorschlag zur Änderung des Automatikeintrags von der Kommission erarbeitet, der auf einen Minimalkonsens der Mitgliedsländer abzielt und in einem schriftlichen Verfahren den Mitgliedstaaten zur Abstimmung zugeleitet wird. Dieses Verfahren soll bis zum Oktober 2019 abgeschlossen sein.