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137 Schweiz schafft Automatikeintrag radikal ab
138 Änderung der Automatikregelung verschoben
139 Empfehlung des Bundesrates - Gestaffelter Führerscheinumtausch
152 Fahreignung - Was sind konkrete Zweifel?
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Empfehlung des Bundesrates: Gestaffelter Führerscheinumtausch
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2019, Seite 139
Nach § 24 a FeV sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine (grau, rosarot, Karte) bis 19. Januar 2033 in den neuen 15 Jahre gültigen Kartenführerschein umzutauschen. Das betrifft Millionen Alt-Führerscheine. Um vor dem Stichtag einen massiven Ansturm auf die Führerscheinstellen zu vermeiden, hat sich der Bundesrat für einen gestaffelten Umtausch ausgesprochen.
Mit seiner Maßgabe zum vorgezogenen Führerscheinumtausch will der Bundesrat erreichen, dass die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nach und nach umgetauscht werden. Dabei geht es nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers bzw. nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die Aktion soll schon im Jahr 2022 beginnen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Daten des Umtausches aufgeführt. Die dafür erforderliche Verordnung steht noch aus. Deshalb sind Änderungen nicht auszuschließen.
JK
Empfehlungen des Bundesrates zum Führerscheinumtausch
Bis zu welchem Zeitpunkt sollen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine in einen neuen nur noch 15 Jahre gültigen Scheckkartenführerschein umgetauscht worden sein?
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden: | |
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein soll |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden: | |
Ausstellungsjahr | Führerschein soll bis zum ... umgetauscht werden |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Stand: 18.03.2019 (Endfassung)
Nachtrag: Die Fristen für den vorgezogenen Umtausch von Alt-Führerscheinen sind mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung am 19. März 2019 in Kraft getreten.