Fahreignung: Was sind konkrete Zweifel?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2019, Seite 152

Aus Anfragen bei der Verbandsgeschäftsstelle wissen wir, dass immer wieder Kolleginnen und Kollegen unsicher sind, ob sie der Behörde Bedenken über die Fahreignung ihrer Kunden mitteilen müssen. Doch wie konkret müssen diese Anhaltspunkte sein? Aufschluss hierüber gibt ein Beschluss des VGH München (BayVGH, Beschluss vom 09.10.2018 – 11 CS 18.1897)

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe März/2019, Seite 152 abgedruckt.
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