Neues für Ausbildungsfahrlehrer: Änderungen des Fahrlehrergesetzes zum 1. Januar 2020

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2019, Seite 572

Schon kurz nach Inkrafttreten des neuen Fahrlehrerrechts am 1.1.2018 zeigte sich Nachbesserungsbedarf. Zum 1. Januar 2020 treten einige Änderungen in Kraft, auf die wir in dieser und der kommenden Ausgabe der FahrSchulPraxis eingehen. Zu Beginn stehen die überarbeiteten Vorschriften für Ausbildungsfahrlehrer und Ausbildungsfahrschulen im Mittelpunkt.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober/2019, Seite 572 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

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