Sie wurden immer komplexer: Berechtigungen der Klasse B

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2019, Seite 586

Am 1. Januar 1999 wurden die deutschen Fahrerlaubnisklassen 1 bis 5 durch die mit A bis T bezeichneten EU-Klassen ersetzt. Für das Führen eines Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3.500 kg ist seitdem die Klasse B erforderlich. Allerdings wurden die über das Führen eines Pkw hinausgehenden Berechtigungen der Klasse B in den letzten 20 Jahren wiederholt verändert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober/2019, Seite 586 abgedruckt.
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