UPDATE: Im Fokus: Fahrerlaubnis Klasse B und alte Besitzstände / Information und Kommunikation

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2019, Seite 510

Im Fokus: Fahrerlaubnis Klasse B und alte Besitzstände

Die Kreidler Florett RS Baujahr 1970, dieser schrille flugunfähige Düsenjäger, brachte es mit seinen 6,25 PS auf glatte 100 km/h. 16-jährige Inhaber des seinerzeit ohne Ausbildung erworbenen Führerscheins der Klasse 4 durften dieses Kleinmotorrad führen. Das führte zu drastischen Unfallzahlen unter den jugendlichen Fahrern. Abhilfe war nötig. Deshalb wurde am 01.04.1980 der Leichtkraftradführerschein Klasse 1b mit Ausbildung und Prüfung eingeführt. Qua Besitzstandswahrung berechtigen seither die vor diesem Stichtag erworbenen Fahrerlaubnisse der Klassen 1, 2, 3 und 4 auch zum Führen von Leichtkrafträdern der Klasse 1b, heute A1. Nun will Bundesverkehrsminister Scheuer mindestens 25-jährigen Inhabern der Klasse B nach einer ordentlichen Schulung das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 ohne zusätzliche Prüfung ermöglichen. Kaum war das Papier auf dem Tisch, riefen der TÜV und andere in ihrer großen Sorge um die Verkehrssicherheit zum Widerstand auf. Dieser Heuchelei, die offensichtlich der Mehrung der eigenen Pfründe dient, ist energisch entgegenzutreten. Ist es den Gegnern von Scheuers vernünftigem Vorschlag etwa entgangen, dass viele Inhaber einer vor dem 01.04.1980 erworbenen Fahrerlaubnis Klasse 3, heute B, seit fast 40 Jahren ohne besondere Auffälligkeit Leichtkrafträder der Klassen 1b bzw. A1 führten und noch immer führen? GLH

 

Information und Kommunikation

Mit der aktuellen Ausgabe der FahrSchulPraxis eröffnet das offizielle Mitteilungsblatt des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. – oft liebevoll „unser Blättle“ genannt – seinen 50. Jahrgang. Die Erstausgabe im September 1970 erhielt viele Bravos. Aber es gab auch Skeptiker, die meinten, der Verband werde das Periodikum inhaltlich und finanziell nicht durchhalten. Indes, in den zurückliegenden 49 Jahren blieb das Blatt nie aus. Es wurde nie zensiert, kein Leserbrief wurde zurückgewiesen, Offenheit und Toleranz, besonders auch gegenüber kritischen Lesern, waren und sind unverrückbare Leitsätze des Herausgebers und der Redaktion. Die Lesequote der FahrSchulPraxis ist hoch, das Blatt ist beliebt und genießt fachliches Ansehen – nicht nur in Baden-Württemberg. Also auch im 50. Jahrgang alles paletti? Zufrieden zurücklehnen und ein fröhliches „Weiter so“? Nein. Auch Fachzeitschriften sind durch die digitalen Medien unter Druck geraten. Seit deren anscheinend unaufhaltsamem Vormarsch stellt sich auch für die FahrSchulPraxis immer wieder einmal die Frage: Soll das Blatt weiterhin als Druck oder nur noch als ePaper erscheinen? Manche Auguren sehen für den Erhalt guter Printmedien eine faire Chance. Nicht wenige Experten glauben sogar an eine Renaissance gedruckter Blätter, sofern diese mit guter Recherche, Glaubwürdigkeit und kultivierter Sprache den teilweise sehr oberflächlichen und nicht selten anstößigen elektronischen Medien Paroli zu bieten vermögen.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. bespielt mit der FahrSchulPraxis und seinem Newsletter beide Kanäle; nicht zu vergessen sein sorgsam gepflegter Internet-Auftritt, sein InternetForum und die Nutzung von Facebook. Der Verband tut es damit großen Zeitschriftenverlagen gleich, die inzwischen gar nicht mehr daran denken, ihre tragenden Druckversionen einzustellen. Was wäre denn z. B. SPIEGEL ONLINE ohne den journalistischen und archivarischen Rückhalt von DER SPIEGEL? GLH