Fahrlehrerrecht: Änderung des neuen Fahrlehrergesetzes

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2019, Seite 512

Am 8. August 2019 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 29 das Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes verkündet. Das am 1. Januar 2018 in vollständig neuer Fassung in Kraft getretene Fahrlehrergesetz bedurfte der Nachbesserung.

Durch das Änderungsgesetz wurden unter anderem

  • die Nachweispflichten für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis angehoben,

  • die Regelungen über Ausbildungsfahrlehrer teilweise neu gefasst,

  • redaktionelle Berichtigungen vorgenommen.

Des Weiteren dient das Gesetz der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutz). Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe September/2019, Seite 512 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ... sowie den Text des Fahrlehrergesetzes als PDF-Datei - mit den Änderungen in ROT - hier ... 

 

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