Alternative Antriebe im Güterverkehr: Gewichtsgrenze für Klasse B auf 4.250 kg erhöht

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2019, Seite 529

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 und somit der Erhöhung der Gewichtsbeschränkung der Klasse B auf 4.250 kg für Fahrzeuge des Güterverkehrs mit alternativen Antrieben.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe September/2019, Seite 529 abgedruckt.
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