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505 EDITORIAL: Fahreignungsbewertung nachjustieren
510 UPDATE: Im Fokus: Fahrerlaubnis Klasse B und alte Besitzstände / Information und Kommunikation
512 Fahrlehrerrecht - Änderung des neuen Fahrlehrergesetzes
529 Alternative Antriebe im Güterverkehr - Gewichtsgrenze für Klasse B auf 4.250 kg erhöht
534 Ausbildung und Prüfung Klasse BE - Antworten zu häufigen Fragen
538 SlowenienTotal 2019 - Instruktorentag in Korntal
543 Fahrlehrerversicherung VaG - Schutz auch für E-Scooter
549 "Beschleunigte Grundqualifikation" - IHK-Prüfungsregeln neu gefasst
552 Gerichtsurteile: (2454) Parklücke: Einfahrender Pkw knallt gegen Beifahrertür eines geparkten VW / (2453) Unfallmanipulation?
Fahrlehrerversicherung: Schutz auch für E-Scooter
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2019, Seite 543
Die neuerdings qua Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) für den Straßenverkehr zulässigen E-Scooter mit einer bbH von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h müssen mindestens haftpflichtversichert sein. Unsere berufsständische Fahrlehrerversicherung VaG zeichnet dieses Risiko, auch der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist möglich.
Wichtig: Beim Erwerb eines solchen Rollers ist unbedingt auf das Bestehen einer zugehörigen Betriebserlaubnis zu achten.
Zur weiteren Information lesen Sie bitte die folgenden Ausführungen der Fahrlehrerversicherung VaG:
E-Scooter sind sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge. Zugelassen werden Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern. Jeder E-Scooter braucht eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Ein Führerschein ist nicht nötig, auch eine Helmpflicht besteht nicht – wohl aber eine Versicherungspflicht: Für jeden E-Scooter muss eine Kfz-Haftpflichtpolice abgeschlossen werden. Gefahren werden darf ab 14 Jahren. Minderjährige Fahrer können die Versicherung nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten bekommen.
Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Wer ohne Kfz-Haftpflichtversicherung am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Bei einem Unfall sind zudem hohe Schadensersatzforderungen möglich, die der Verursacher aus eigener Tasche bezahlen muss.
So geht's
Abschluss und Nachweis einer Versicherung sind ganz einfach. Unsere Kunden erhalten eine selbstklebende Plakette zugeschickt, die sie an ihrem Gefährt anbringen müssen – ein Anruf genügt. Ohne Versicherungsplakette dürfen die elektrischen Roller nicht auf öffentllichen Straßen oder Plätzen gefahren werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist generell nicht erlaubt.
Wer zahlt
Wenn etwas passiert, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Eine Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von eigenen Verletzungen. Mit einer Teilkaskoversicherung können Sie den E-Scooter auch gegen Diebstahl versichern. Die Haftpflicht mit Teilkasko kostet bei uns insgesamt nur 89,80 Euro im Jahr.
Sinnvolle Ergänzung
Das Fahren mit einem E-Scooter ist nicht ganz ungefährlich. Unsere Unfallversicherung kostet für Jugendliche unter 18 Jahren bei einer vernünftigen Invaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro nur 71,40 Euro im Jahr. Die schützt nicht nur beim Rollerfahren, sondern rund um die Uhr. Einen Helm zu tragen, wäre natürlich auch sinnvoll ...
Beratungshotline
Fahrlehrerversicherung
Tel. 0711 98889711
Quelle: GDV / Fahrlehrerversicherung