"Beschleunigte Grundqualifikation": IHK-Prüfungsregeln neu gefasst

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2019, Seite 549

Durch eine Änderung der Satzung der Industrie- und Handelskammern (IHK) sind am 1. März 2019 wichtige Änderungen für die schriftliche Prüfung zum Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ gemäß § 4 Absatz 2 BKrFQG in Kraft getreten.

Anteil der Multiple-Choice-Fragen

Danach kann der Anteil maschinell auswertbarer Fragen (Multiple-Choice-Fragen) deutlich erhöht werden. Dieser beträgt künftig 70 Prozent (bisher 50%). Der Anteil der mit eigenem Text zu beantwortenden „Freitext-Fragen“ wurde folglich auf 30 Prozent gesenkt.

Mehrfachantworten

Bislang waren zu den Fragen bis zu vier Antworten vorgegeben. Nun werden auch Fragen mit fünf Antworten verwendet. Dabei wurde die Zahl der richtigen Antworten angepasst:

  • Bei vier Antwortmöglichkeiten ist immer nur eine Antwort richtig,

  • bei fünf Antwortmöglichkeiten sind zwei richtige Antworten vorgesehen.

Punktsystem

Es wurde ein neues Punktsystem eingeführt: Dabei zählt – anders als bei der Führerscheinprüfung – weiterhin jede korrekte Antwort. Der Teilnehmer kann anhand der angegebenen Punkte die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen. Für jede richtige Antwort bekommt der Bewerber einen Punkt. Keine Punkte gibt es, wenn neben richtigen Antworten falsche angekreuzt sind.

Prüfung der Grundqualifikation

Die beschriebenen Änderungen gelten nur für die „beschleunigte Grundqualifikation“. Die Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 BKrFQG bleiben davon unberührt.

Lehrmittelverlage sind vorbereitet

Dem Vernehmen nach haben die einschlägigen Lehrmittelverlage die Änderungen bereits in ihre Lern- und Trainingsprogramme aufgenommen.

Jochen Klima