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189 EDITORIAL: Corona
194 UPDATE: 6,6 Prozent weniger Verkehrstote im Jahr 2019 / Automatik-Sachen
197 Eindämmung der Infizierung: Verband und FSG/TTVA mbH sagen Termine ab
198 Corona-Krise: Shut-Down in Baden-Württemberg
212 Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der CoronaVO
219 Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse: Theorieprüfung: Vortest durch Fahrschule nicht zwingend
222 Auslaufende Übergangsregelungen: Wichtige Fristen beachten
228 Covid-19 und BKF 2020: Zurzeit gibt es mehr Fragen als Antworten
238 Neue Steuerungseinheit des TÜV SÜD: Die Serviceline Fahrerlaubnis
244 Gerichtsurteile: (2468) Ist Handy ans Ohr halten eine verbotswidrige Nutzung? / (2469) Alleinhaftung des Rechtsabbiegers wegen Rotlichtverstoßes / (2470) Nutzung einer Navi-Fernbedienung während der Fahrt
UPDATE: 6,6 Prozent weniger Verkehrstote / Automatik-Sachen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2020, Seite 194
6,6 Prozent weniger Verkehrstote im Jahr 2019
Ende Februar gab das Statistische Bundesamt die vorläufigen Zahlen über Verkehrsunfälle in Deutschland im Jahr 2019 bekannt. Die Schlagzeile ist zwar erfreulich, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir von Vision Zero – Keiner kommt um ... noch sehr weit weg sind. Zudem lehrt uns die Vergangenheit: Die Erfolge eines Jahres sind kein Garant für eine stetige Minderung der tödlichen Unfälle im Straßenverkehr. Immerhin, der große Trend stimmt, denn 2019 ging auch die Zahl der im Straßenverkehr Verletzten gegenüber dem Vorjahr um 3,0 % zurück. In Zahlen ausgedrückt sind 2019 in Deutschland 3.059 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen, 216 weniger als 2018 (−6.6 %). Die Zahl der Verletzten nahm um 3,0 % auf rund 384.000 Personen ab. Insgesamt hat die Polizei im Jahr 2019 rund 2,7 Millionen Unfälle aufgenommen, 1,9 % mehr als ein Jahr zuvor. Bei 2,4 Millionen Unfällen blieb es bei Sachschäden (+2,5 %). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ging um 2,8 % auf rund 300.200 Unfälle zurück. Den stärksten prozentualen Rückgang in den ersten 11 Monaten des Jahres 2019 gab es bei getöteten Motorradfahrer/-innen (einschließlich Mopeds und Motorrollern) mit 105 Getöteten (−15,1 %). Hingegen sind die Zahlen der Pedelec-Fahrer/-innen besorgniserregend: Von Januar bis November 2019 kamen mehr Menschen, die mit einem Pedelec unterwegs waren, ums Leben (+32,6 % oder +28 Getötete). Nach den vorläufigen Erhebungen kamen in Baden-Württemberg im Straßenverkehr 2019 drei Menschen weniger ums Leben als 2018. Über die genauen Zahlen und den Ländervergleich zum Unfallgeschehen 2019 berichten wir in der Mai-Ausgabe. DESTATIS/GLH
Automatik-Sachen
Die Ende letzten Jahres angekündigte Milderung der Automatikbeschränkung löste in der Fahrlehrerschaft rege Diskussionen aus. Als stiller Beobachter fühlt man sich durch manche Stimme ins Jahr 1970 zurückversetzt. Damals gab es in 9 von 11 Bundesländern keinen beschränkenden Eintrag im Führerschein: Wer die Fahrprüfung auf einem Automatikauto bestanden hatte, durfte ohne Weiteres auch einen Schaltwagen führen. Dagegen liefen einige Fahrlehrer-Funktionäre Sturm. Einer aus dem Norden tat sich dabei besonders hervor: „Vor allem junge Leute und Ausländer benutzen die Möglichkeit, schneller und leichter mit der halben Stundenzahl den Führerschein auf Automatik-Wagen zu machen“, war eine seiner Parolen, die selbst seine Kampfgefährten nicht sehr gelungen fanden. Die Gegner der liberalen Regelung forschten verbissen nach schweren Unfällen, deren Ursache ein leichtfertiger Umstieg von Automatik auf Schaltwagen war. Doch den von ihnen in die Welt gesetzten Schreckensszenarien fehlten die Belege. Ab August 1970 kam mit dem Modell VW 1302 der Käfer mit verbesserter Halbautomatik auf den Markt: kein Kupplungspedal, statt vier nur drei Vorwärtsgänge, ein Quantensprung in Bedienungsfreundlichkeit. Fortan wurde dieses Auto von vielen Fahrschulen als Lehrfahrzeug genutzt. Damit wuchs der Druck auf die Politik, „Fahranfängern den bedingungslosen Umstieg vom Automatikauto auf Schaltwagen zu untersagen“. Nach Änderung des § 11a StVZO am 01.11.1972 musste die Fahrerlaubnis auf das Führen von Automatikfahrzeugen beschränkt werden, sofern die praktische Prüfung auf einem solchen abgelegt worden war. Die Beschränkung konnte abwenden, wer mindestens 6 Fahrstunden auf Schaltwagen geübt hatte und dies von der Fahrschule bescheinigt bekam. Das freilich reichte den Automatikgegnern nicht, sie polterten unverdrossen weiter. Schließlich wurden sie von ihrer Phobie erlöst, denn im Zuge der Umsetzung der 1. EG-Führerscheinrichtlinie musste ab 01.04.1986 die deutsche Regelung aufgehoben werden. Als Tatsache blieb: Zwischen Juli 1972 und April 1986 wurden allein in Baden-Württemberg ca. 468.000 Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 (heute B) auf einem Automatikauto geprüft. Etwa 95 % davon erhielten eine unbeschränkte Fahrerlaubnis. Allen Behauptungen zum Trotz blieben Nachweise über darauf zurückzuführende Unfälle aus. Ein Grund mehr, einer kommenden Regelung, die nur auf das Wesentliche zielen sollte, aufgeschlossen entgegenzusehen. GLH