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433 Neue Automatikregelung - Erweiterung auf BE, Lkw oder Bus?
434 Elektromotorräder, Elektroroller - Nur die Nennleistung zählt
436 Änderung des Kfz-Steuergesetzes - Maß für Kfz-Steuer: CO2-Ausstoß
441 Aktiv gegen COVID-19 - Hygienekonzept für Fahrschulen
444 Thomas Fritz: Das EU-Mobility-Package II: Es ist gelungen - das Paket kann wirken
456 Isabella Finsterwalder: Keine allgemeine Kaufprämie für die Autobranche - Wie geht es jetzt weiter?
464 Gerichtsurteile: (2479) Verwertungsverbot überlagert Tattagprinzip / (2480) Radfahrer muss beim Vorbeifahren an geparkten Pkw mindestens 50 cm Abstand halten / (2481) Ohne Fahrschulerlaubnis ist selbstständige Tätigkeit als Fahrlehrer unzulässig
EDITORIAL: Automatik oder Schaltwagen?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2020, Seite 421
Liebe Leserinnen und Leser,
in den letzten Wochen haben viele Kolleginnen und Kollegen bei der Verbandsgeschäftsstelle nachgefragt, ob sie bei anstehenden Fahrzeugwechseln besser einen Schaltwagen oder ein Automatikfahrzeug bestellen sollen.
Hintergrund dieser Frage ist, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Beginn des Jahres 2021 eine neue Automatikregelung in Kraft treten wird. Danach wird die Fahrerlaubnis von Bewerbern um die Klasse B trotz praktischer Prüfung auf einem Pkw ohne Schaltgetriebe mit Kupplungspedal nicht mehr auf Automatikfahrzeuge beschränkt (Schlüsselzahl 78). Dies setzt nach heutigem Stand der Verordnungsgebung zweierlei voraus:
1. Der Bewerber hat mindestens 10 Fahrstunden auf einem Pkw mit Schaltgetriebe und Kupplung absolviert.
2. Der Bewerber hat in einer mindestens 15-minütigen von der Fahrschule durchgeführten Testfahrt nachgewiesen, dass er in der Lage ist, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Beides muss von der Fahrschule bescheinigt werden. Wer Ausbildung und Prüfung unter Inkaufnahme der Beschränkung (SZ 78) ausschließlich auf einem Automatikauto durchläuft, kann später auf gleiche Weise die Tilgung der Beschränkung beantragen.
Derzeit ist schwer einzuschätzen, in welchem Umfang und wie schnell die Neuregelung von unseren Kunden – und deren Eltern – angenommen werden wird.
- Bietet sie die Möglichkeit, künftig verstärkt Automatikfahrzeuge mit alternativen Antrieben (z. B. E-Mobilität) bei der Ausbildung einzusetzen?
- Wird es dabei Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen geben?
- Wird Autofahren, ohne das Kuppeln, Schalten und Motorabwürgen zu lernen, landauf, landab Begeisterung hervorrufen?
- Oder sind die meisten Jugendlichen noch ausgesprochene Schalt-Fans?
- Gibt es für jugendliche Fahranfänger eine ausreichende Anzahl erschwinglicher Gebrauchtwagen mit Automatikgetriebe?
- Werden Eltern in der Mehrzahl dafür sein, dass ihre Teens das Fahren ausschließlich auf herkömmliche Weise, also mit Kuppeln und Schalten, lernen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um die Entwicklung besser einschätzen und entsprechende Fragen beantworten zu können, benötigen wir Ihre Hilfe: Diskutieren Sie darüber im Kollegenkreis und mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Nutzen Sie dazu auch unser internes InternetForum. Fragen Sie aber vor allem Ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler – und reden Sie auch mit deren Eltern. Wir sind auf Ihre Einschätzungen sehr gespannt.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.