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421 EDITORIAL: Automatik oder Schaltwagen?
426 UPDATE: Biker - rote Karte für Krachmacher / Wenn der Quantensprung den Superlativ frisst
428 50 Jahre FahrSchulPraxis - 600 Ausgaben
433 Neue Automatikregelung - Erweiterung auf BE, Lkw oder Bus?
434 Elektromotorräder, Elektroroller - Nur die Nennleistung zählt
436 Änderung des Kfz-Steuergesetzes - Maß für Kfz-Steuer: CO2-Ausstoß
441 Aktiv gegen COVID-19 - Hygienekonzept für Fahrschulen
444 Thomas Fritz: Das EU-Mobility-Package II: Es ist gelungen - das Paket kann wirken
456 Isabella Finsterwalder: Keine allgemeine Kaufprämie für die Autobranche - Wie geht es jetzt weiter?
464 Gerichtsurteile: (2479) Verwertungsverbot überlagert Tattagprinzip / (2480) Radfahrer muss beim Vorbeifahren an geparkten Pkw mindestens 50 cm Abstand halten / (2481) Ohne Fahrschulerlaubnis ist selbstständige Tätigkeit als Fahrlehrer unzulässig
Neue Automatikregelung: Erweiterung auf BE, Lkw oder Bus?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2020, Seite 433
Seit zwei Monaten liegt ein Referentenentwurf für die Neufassung der Automatikregelung vor. Um der Vollständigkeit der Information willen bedarf es zum Beitrag aus FPX 07/2020, Seite 384, eines Nachtrags.
Bei der vorgesehenen Neuregelung handelt es sich nach heutigem Kenntnisstand um eine dem Wandel der Antriebsarten von Pkw angemessene Milderung der geltenden Restriktion des § 17 Absatz 6 Satz 1 FeV; eine gänzliche Aufhebung der Vorschrift ist jedoch nicht vorgesehen.
Was sich ändern soll
Nach dem vorliegenden Entwurf soll Folgendes gelten: Legt ein Bewerber die Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B auf einem Pkw ohne Schaltgetriebe und Kupplungspedal ab, kann die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf das Führen von Automatik-Pkw unter folgenden Voraussetzungen abgewendet werden:
Der Bewerber weist durch Bescheinigung einer Fahrschule nach, dass er erfolgreich
- mindestens 10 Fahrstunden und
- eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug durchlaufen hat.
Wermutstropfen: Erweiterungshindernis
Jedoch verhindert ein so abgewendeter Automatikeintrag die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse BE oder eine der C- oder D-Klassen. Das geht aus dem Entwurf deutlich hervor (Anlage 9) und ist wohl europäischen Vorgaben geschuldet.
Deshalb: Wer als Fahranfänger schon weiß, dass er bald erweitern will, sollte die Prüfung auf Schaltwagen ablegen. Doch das Erweiterungshindernis kann später jederzeit durch eine kurze Prüfung vor einem a. a. Sachverständigen oder Prüfer gestrichen werden.
Stellungnahme der BVF
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) hat das BMVI in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf gebeten, auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass die Schulung und anschließende „Überprüfungs-/ Testfahrt“ in der Fahrschule auf einem Schaltfahrzeug dafür ausreicht, bei der Erweiterung der Klasse B auf aufbauende Klassen eine „Automatikbeschränkung“ zu verhindern.
Jochen Klima