Aktiv gegen COVID-19: Hygienekonzept für Fahrschulen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2020, Seite 441

Wie im Newsletter Nr. 218 des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. vom 1. Juli 2020 mitgeteilt, müssen Fahrschulen zur Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 seit 1. Juli 2020 ein Hygienekonzept erstellen. Dazu gehören im Einzelnen:

  1. Vorhaltung von Formularen zur Erhebung der Daten von Auszubildenden und Besuchern.

  2. Eine den Bestimmungen/Empfehlungen entsprechende Raumplanung zur Einhaltung von Mindestabständen und zur Begrenzung der Personenzahl in den Räumen der Fahrschule,

  3. ein Plan für regelmäßige ausreichende Lüftung von Räumen und

  4. Pläne zur Reinigung und Desinfizierung von Räumen, Sanitärräumen, Berührungsflächen sowie von Fahrzeugen.

Das Hygienekonzept muss dem § 4 der Corona-Verordnung vom 23.06.2020 entsprechen. Muster und Anleitungen für die Erstellung eines Hygienekonzepts für Fahrschulen können Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. aus dem internen InternetForum (Stichwort Newsletter Nr. 218) unter folgendem Link herunterladen.