Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 422 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
421 EDITORIAL: Automatik oder Schaltwagen?
426 UPDATE: Biker - rote Karte für Krachmacher / Wenn der Quantensprung den Superlativ frisst
428 50 Jahre FahrSchulPraxis - 600 Ausgaben
433 Neue Automatikregelung - Erweiterung auf BE, Lkw oder Bus?
434 Elektromotorräder, Elektroroller - Nur die Nennleistung zählt
436 Änderung des Kfz-Steuergesetzes - Maß für Kfz-Steuer: CO2-Ausstoß
441 Aktiv gegen COVID-19 - Hygienekonzept für Fahrschulen
444 Thomas Fritz: Das EU-Mobility-Package II: Es ist gelungen - das Paket kann wirken
456 Isabella Finsterwalder: Keine allgemeine Kaufprämie für die Autobranche - Wie geht es jetzt weiter?
464 Gerichtsurteile: (2479) Verwertungsverbot überlagert Tattagprinzip / (2480) Radfahrer muss beim Vorbeifahren an geparkten Pkw mindestens 50 cm Abstand halten / (2481) Ohne Fahrschulerlaubnis ist selbstständige Tätigkeit als Fahrlehrer unzulässig
Aktiv gegen COVID-19: Hygienekonzept für Fahrschulen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2020, Seite 441
Wie im Newsletter Nr. 218 des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. vom 1. Juli 2020 mitgeteilt, müssen Fahrschulen zur Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 seit 1. Juli 2020 ein Hygienekonzept erstellen. Dazu gehören im Einzelnen:
- Vorhaltung von Formularen zur Erhebung der Daten von Auszubildenden und Besuchern.
- Eine den Bestimmungen/Empfehlungen entsprechende Raumplanung zur Einhaltung von Mindestabständen und zur Begrenzung der Personenzahl in den Räumen der Fahrschule,
- ein Plan für regelmäßige ausreichende Lüftung von Räumen und
- Pläne zur Reinigung und Desinfizierung von Räumen, Sanitärräumen, Berührungsflächen sowie von Fahrzeugen.
Das Hygienekonzept muss dem § 4 der Corona-Verordnung vom 23.06.2020 entsprechen. Muster und Anleitungen für die Erstellung eines Hygienekonzepts für Fahrschulen können Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. aus dem internen InternetForum (Stichwort Newsletter Nr. 218) unter folgendem Link herunterladen.