Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 62 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
61 EDITORIAL: Fahrschulen genießen Vertrauen
66 UPDATE: Zeichen der Entspannung beim Fahrlehrermangel / Baden-Württemberg steht gut da
68 Abgesagt wegen Corona-Pandemie: Einladung Mitgliederversammlung 2020
82 14. FeV-Änderungsverordnung: Klasse B mit Schlüsselzahl 196
85 Änderungen des StVG und der FeV: Rechtsgrundlage für AM15
87 14. FeV-Änderungsverordnung: Neues für die praktische Prüfung
88 Fahrlehrerrecht ab 1. Januar 2020: Zum Umgang mit dem neuen Ausbildungsnachweis
89 Fahreignungsseminare (FES): Punktabbau weiterhin möglich
90 Krankheit im Antrag verschwiegen: Epileptiker verursacht tödlichen Unfall
107 Die andere Prüfungsfrage
114 Gerichtsurteile: (2463) Fußgänger haben auf kombinierten Geh- und Radwegen absoluten Vorrang / (2464) Strenge Anforderungen für Auflage eines Fahrtenbuchs
Die andere Prüfungsfrage
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2020, Seite 107
Wie müssen Sie sich bei dieser Schilderkombination verhalten?
0 Für Fahrerinnen oder Fahrer mit einer Körpergröße von mehr als 1,80 m gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Kleinere Personen dürfen hingegen nicht schneller als 60 km/h fahren.
0 Es gelten folgende zulässige Höchstgeschwindigkeiten: 100 km/h für alle Kfz, in denen der Führer eine erhöhte Sitzposition hat (z.B. Lkw, Busse und SUV), 60 km/h für alle anderen Kraftwagen sowie für Krafträder.
0 Für die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist immer das Schild relevant, das der jeweilige Fahrzeugführer/die jeweilige Fahrzeugführerin nachweislich zuerst wahrnimmt.
Foto: David Ballmes
Ort: B19 bei Würzburg