Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 62 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
61 EDITORIAL: Fahrschulen genießen Vertrauen
66 UPDATE: Zeichen der Entspannung beim Fahrlehrermangel / Baden-Württemberg steht gut da
68 Abgesagt wegen Corona-Pandemie: Einladung Mitgliederversammlung 2020
82 14. FeV-Änderungsverordnung: Klasse B mit Schlüsselzahl 196
85 Änderungen des StVG und der FeV: Rechtsgrundlage für AM15
87 14. FeV-Änderungsverordnung: Neues für die praktische Prüfung
88 Fahrlehrerrecht ab 1. Januar 2020: Zum Umgang mit dem neuen Ausbildungsnachweis
89 Fahreignungsseminare (FES): Punktabbau weiterhin möglich
90 Krankheit im Antrag verschwiegen: Epileptiker verursacht tödlichen Unfall
107 Die andere Prüfungsfrage
114 Gerichtsurteile: (2463) Fußgänger haben auf kombinierten Geh- und Radwegen absoluten Vorrang / (2464) Strenge Anforderungen für Auflage eines Fahrtenbuchs
Änderungen des StVG und der FeV: Rechtsgrundlage für AM15
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2020, Seite 85
Mit den am 6. Dezember 2019 in Kraft getretenen Änderungen des StVG und der FeV wurden die deutschen Bundesländer ermächtigt, für ihr jeweiliges Staatsgebiet das Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse AM auf 15 Jahre zu senken.
Die neue Fassung des § 6 Absatz 5a StVG lautet wie folgt:
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen. […] Die Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf das Gebiet der Länder beschränkt, die von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch gemacht haben. […]
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Ergänzend dazu wurde die Tabelle Mindestalter in § 10 Absatz 1 FeV wie folgt geändert:
lfd.Nr. | Klasse | Mindestalter | Auflagen |
1 | AM |
a) 16 Jahre b) 15 Jahre in den Ländern, die von der Ermächtigung nach § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben |
Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgesehenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben, Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat. |
Unterschiedliches Fahrerlaubnisrecht in den Bundesländern
Nach jetzigem Stand haben einzelne Bundesländer bereits entschieden, AM15 einzuführen. Andere schwanken noch oder haben sich klar gegen AM15 ausgesprochen. Das bedeutet, dass es künftig Regionen geben wird, in denen 15-Jährige den Mopedführerschein mit 15 erwerben dürfen und andere, in denen das nicht möglich ist. Somit ist das bisher in Deutschland hochgehaltene einheitliche Fahrerlaubnisrecht Geschichte.
Freie Fahrt nur bis zur Landesgrenze
15-jährige Inhaber der Klasse AM müssen sich somit genau informieren, wo die Landesgrenze verläuft bzw. in welchem benachbarten Bundesland ihre Fahrerlaubnis gilt. Fahren sie nämlich in ein Bundesland, das AM15 nicht eingeführt hat, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und das ist eine Straftat. Kleinstaaterei in Reinform.
Und in Baden-Württemberg?
Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat sich bislang gegen AM15 ausgesprochen. Über einen Antrag der FDP-Fraktion auf sofortige Einführung von AM15 muss der baden-württembergische Landtag demnächst befinden. Durch eine „Sachkoalition“ aus CDU, FDP und SPD könnte auch in Baden-Württemberg eine bessere Mobilität für Jugendliche entstehen, namentlich auch für die in ländlichen Räumen lebenden.
Jochen Klima