Fahrlehrerrecht ab 1. Januar 2020: Zum Umgang mit dem neuen Ausbildungsnachweis

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2020, Seite 88

Die zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft getretenen Änderungen brachten für die Fahrschulen neue Regeln bezüglich des Nachweises über den Abschluss der Ausbildung, der vor Beginn der theoretischen und praktischen Prüfung vorzulegen ist.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Februar/2020, Seite 88 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

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