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61 EDITORIAL: Fahrschulen genießen Vertrauen
66 UPDATE: Zeichen der Entspannung beim Fahrlehrermangel / Baden-Württemberg steht gut da
68 Abgesagt wegen Corona-Pandemie: Einladung Mitgliederversammlung 2020
82 14. FeV-Änderungsverordnung: Klasse B mit Schlüsselzahl 196
85 Änderungen des StVG und der FeV: Rechtsgrundlage für AM15
87 14. FeV-Änderungsverordnung: Neues für die praktische Prüfung
88 Fahrlehrerrecht ab 1. Januar 2020: Zum Umgang mit dem neuen Ausbildungsnachweis
89 Fahreignungsseminare (FES): Punktabbau weiterhin möglich
90 Krankheit im Antrag verschwiegen: Epileptiker verursacht tödlichen Unfall
107 Die andere Prüfungsfrage
114 Gerichtsurteile: (2463) Fußgänger haben auf kombinierten Geh- und Radwegen absoluten Vorrang / (2464) Strenge Anforderungen für Auflage eines Fahrtenbuchs
Fahreignungsseminare (FES): Punktabbau weiterhin möglich
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2020, Seite 89
Im Mai 2014 wurde anstelle des damaligen Aufbauseminars für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) das neue Fahreignungsseminar (FES) eingeführt. Damit können Kraftfahrer bei einem Stand von nicht mehr als 5 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) einen Punkt tilgen.
Da man die Wirksamkeit dieser neuartigen, von einem Fahrlehrer und einem Verkehrspsychologen gemeinsam durchzuführenden Kurse zunächst evaluieren wollte, war die Möglichkeit des Punkteabbaus durch Teilnahme an einem FES bis 30. April 2020 befristet worden.
Empfehlung des VGT 2019 zur Weiterführung
Nachdem die Evaluation mittlerweile abgeschlossen ist und auch der Goslarer Verkehrsgerichtstag 2019 empfahl, nach einer erfolgreichen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar weiterhin den Punktabbau beizubehalten, hat der Gesetzgeber im Dezember 2019 durch Streichung des § 65 Absatz 4 StVG die Befristung der FES-Seminare zum 30. April 2020 aufgehoben.
FES weiterhin möglich
Somit können Interessierte auch künftig durch den freiwilligen Besuch eines FES-Seminars einen Punkt abbauen, sofern ihr Punktekonto nicht mehr als 5 Punkte aufweist.
Jochen Klima