UPDATE: 130 auf Autobahnen? / Europäische Fahrlehrer Assoziation e. V. (EFA)

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2020, Seite 358

130 auf Autobahnen?

Nach einer im Mai dieses Jahres verbreiteten Meldung hat sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen ausgesprochen. Das hat in manchen Mitgliedsorganisationen des DVR Irritation hervorgerufen. Mitglieder von Verbänden haben bei ihren Vorständen teilweise sehr gereizt angefragt, ob sie dem Tempolimit zugestimmt hätten. Indes, Leitungsgremien von demokratisch verfassten Verbänden würden wohl nie auf die Idee kommen, ohne Befragung ihrer Mitglieder für das von einem Teil der Bevölkerung abgelehnte Tempolimit ein Pro abzugeben.

Eine Mehrheit des Deutschen Bundestags hat den von den Grünen im letzten Jahr eingebrachten Antrag zum Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen abgelehnt. Die Corona-Krise tat ein Übriges, um dieses anscheinend hochpolitische Thema in den Hintergrund zu rücken. Aber tot ist es deshalb beileibe nicht. Vieles spricht für ein allgemeines Verbot, auf Autobahnen schneller als 130 km/h fahren zu dürfen. Die Beispiele aus unseren Nachbarländern zeigen eindrucksvoll, wie viel ruhiger und somit weniger gefährlich dort der Autobahnverkehr fließt. Wo auf deutschen Autobahnen keine durch Zeichen begrenzte Höchstgeschwindigkeit gilt, ist zu dichtes Auffahren, Drängeln und sinnloses Wedeln gang und gäbe. Das erzeugt Unsicherheit und zusätzliche Gefahren. Hinzu kommt vermeidbare Treibgasemission, die nach einer Berechnung des Umweltbundesamtes vom letzten Jahr durch ein allgemeines Tempolimit auf Bundesautobahnen jährlich um mindestens 1,9 Millionen Tonnen verringert werden könnte. Angesichts dieser Tatsachen drängen sich Fragen auf, die nach eingehender Beratung mit ihren Mitgliedern letztlich auch von Berufsverbänden, die der Sicherheit des Straßenverkehrs verpflichtet sind, beantwortet werden sollten: Ist unbegrenzte Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen noch immer ein schützenswertes Bürgerrecht? Ist es im Sinne von europäischer Solidarität noch tragbar, dass Deutschland als eines der großen EU-Länder hier weiterhin solo aus der Reihe tanzt? Schließlich: Soll die deutsche Autobahn weiterhin der Tummelplatz ausländischer Raser bleiben? GLH

Europäische Fahrlehrer Assoziation e. V. (EFA)

Am 27. September 1982 gründeten die Vertreter von nationalen Fahrschulverbänden aus sieben EG-Staaten die EUROPÄISCHE FAHRLEHRER ASSOZIATION e.V. (EFA) in Bielefeld. Die Gründungsinitiative ging von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) aus. Mit Erlass der Ersten EG-Führerscheinrichtlinie vom 04.12.1980 war der zunehmende Einfluss der EG-Kommission auf das Fahrerlaubniswesen in den Ländern der Gemeinschaft greifbar geworden. Die nationalen Fahrlehrerverbände wollten künftig mit einem starken Dachverband in Brüssel mit am Tisch sitzen, um dort gemeinsame Standpunkte zur Optimierung und Harmonisierung der Fahrausbildung einbringen zu können. Die Gründung war nicht leicht. Über die Ziele der supranationalen Vereinigung war man bald einig. Hingegen bildeten Name, Rechtssitz, Höhe des Jahresetats, Bemessung des Beitrags und schließlich der Sitz der Geschäftsstelle gewisse Hürden.

Heute sind unter dem Dach der EFA 21 Fahrschulverbände aus 21 europäischen Ländern vereinigt. Sitz der Geschäftsstelle ist Brüssel, der Rechtssitz ist Bielefeld. Für den Internetauftritt der EFA zeichnet derzeit der britische Mitgliedsverband verantwortlich (https://www.efa-eu.com). Im Zeichen des Wandels der Mobilität ist die EFA heute wichtiger denn je. Jedoch sollte die EFA der Darstellung ihrer Arbeit gegenüber den beitragspflichtigen Mitgliedern der sie tragenden nationalen Verbände in Zukunft mehr Aufmerksamkeit schenken. Eine Website in englischer Sprache reicht dafür nicht aus. GLH