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125 EDITORIAL: BF17-Begleitung ohne Zustimmung der Eltern?
130 UPDATE: Die Mittlere (Un-)Reife im Fahrlehrergesetz / Prüfbescheinigung für Elektrokleinstfahrzeuge?
148 Klasse B mit Schlüsselzahl 196: Fallstricke bei der Werbung
154 58. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Verlängerung der Probezeit?
164 Die ganzheitliche Verkehrskontrolle: Welche Punkte werden bei umfänglichen Schwerverkehrskontrollen überprüft?
168 Sascha Fiek: Der neue Golf 8 aus Fahrlehrerperspektive
170 Isabella Finsterwalder und Andrea Hofstetter: Neue Motorradmodelle 2020: Fahrvergnügen auf zwei Rädern
180 Gerichtsurteile: (2465) Abgasskandal: Anspruch auf Rückerstattung von Leasingraten? / (2466) Klage gegen Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer / (2467) Falsche Benutzung eines Fensterwischers - Lackschaden
EDITORIAL: BF17-Begleitung ohne Zustimmung der Eltern?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2020, Seite 125
Liebe Leserinnen und Leser,
das begleitete Fahren mit 17 Jahren (BF17) hat positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Entscheidend ist, dass junge Fahrerinnen und Fahrer auf ihren ersten paar tausend Kilometern von erfahrenen, den Eltern als zuverlässig bekannten Personen begleitet werden. Oft ist aber die Phase der Begleitung zu kurz: Die jungen Fahrerinnen und Fahrer melden sich zwar früh in der Fahrschule an, legen aber oft erst kurz vor dem 18. Geburtstag die Prüfung ab. Überdies finden begleitete Fahrten aus Mangel an Zeit vielfach nur abends oder am Wochenende statt.
Deshalb hat die BASt-Arbeitsgruppe „Hochrisikophase Fahranfänger“ Vorschläge zur Verlängerung der Begleitzeit erarbeitet und dem Arbeitskreis VI des diesjährigen Goslarer Verkehrsgerichtstages (VGT) vorgelegt. Kernstück des Papiers ist die Verlängerung der Regelprobezeit auf drei Jahre, die sich durch unterschiedliche freiwillige Aktivitäten verkürzen ließe (siehe auch Beitrag „Verlängerung der Probezeit?“ Seite 154).
Kontrovers diskutiert wurden in Goslar folgende Vorschläge zu Änderungen der Anforderungen an Begleitpersonen:
> Mindestalter auf 25 Jahre herabsetzen,
> auf die Billigung der Begleitpersonen durch die Erziehungsberechtigten und deren namentliche Benennung verzichten,
> die Punktebelastung im Fahreignungsregister ignorieren.
Von der Umsetzung dieser Vorschläge erhofft man sich, dass im Rahmen der Berufsausbildung Chefs oder Arbeitskollegen mit mindestens 5 Jahren Führerscheinbesitz, aber ohne Prüfung des Punktestandes Begleiter sein könnten. Durch diese Erleichterungen, so die Protagonisten, kämen deutlich mehr begleitete Kilometer zustande.
Auf den ersten Blick mögen diese Vorschläge plausibel klingen. Doch man darf die Rechnung bekanntlich nicht ohne den Wirt machen. Mütter und Väter wollen schließlich wissen, wer ihren minderjährigen Sprössling begleitet. Der Gedanke, dass dies ein ihnen unbekannter 25-Jähriger mit 7 Flensburg-Punkten sein könnte, wäre für viele unerträglich. Das begleitete Fahren ist zu wertvoll, um es der Beliebigkeit auszusetzen.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.