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125 EDITORIAL: BF17-Begleitung ohne Zustimmung der Eltern?
130 UPDATE: Die Mittlere (Un-)Reife im Fahrlehrergesetz / Prüfbescheinigung für Elektrokleinstfahrzeuge?
148 Klasse B mit Schlüsselzahl 196: Fallstricke bei der Werbung
154 58. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Verlängerung der Probezeit?
164 Die ganzheitliche Verkehrskontrolle: Welche Punkte werden bei umfänglichen Schwerverkehrskontrollen überprüft?
168 Sascha Fiek: Der neue Golf 8 aus Fahrlehrerperspektive
170 Isabella Finsterwalder und Andrea Hofstetter: Neue Motorradmodelle 2020: Fahrvergnügen auf zwei Rädern
180 Gerichtsurteile: (2465) Abgasskandal: Anspruch auf Rückerstattung von Leasingraten? / (2466) Klage gegen Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer / (2467) Falsche Benutzung eines Fensterwischers - Lackschaden
UPDATE: Die Mittlere (Un-)Reife im Fahrlehrergesetz / Prüfbescheinigung für Elektrokleinstfahrzeuge?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2020, Seite 130
Die Mittlere (Un-)Reife im Fahrlehrergesetz
Die Bundesländer wollten 2017 die Mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder Fachhochschulreife ohne Berufsabschluss als Bildungsvoraussetzung für angehende Fahrlehrer in das neue Fahrlehrergesetz schreiben. Das hat die Bundesregierung mit einer an den Haaren herbeigezogenen, den Fahrlehrerberuf herabsetzenden Begründung abgelehnt. Stattdessen erhielt das Gesetz in § 2 Absatz 1 Nr. 5 die teils schwammige Bestimmung:
„Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber […] mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt“.
In der Begründung der Bundesregierung hieß es u. a., man wolle den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis „bewusst auch für Bewerber ohne Schulabschluss, jedoch mit einer möglicherweise langjährigen Berufserfahrung mit Ausbilderbefugnis (öffnen)“. Wo findet man derart avancierte Schulversager? Die gibt’s wahrscheinlich nur als professorale Kopfgeburt. Aber selbst, wenn es ein paar davon gäbe: Wären die besser zum Fahrlehrer geeignet als erfolgreiche Absolventen einer Realschule?
Nun wird wohl bald das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort über diesen Teil des Gesetzes sprechen. Warum? In Hessen beantragte eine 23-jährige Frau, die im Besitz der Mittleren Reife ist, die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis. Der Antrag wurde abgelehnt, weil sie keinen Abschluss in einem anerkannten Lehrberuf hat. Die Frau will mit allen Mitteln gegen den Behördenbescheid klagen. Laut Nachrichtenmagazin Der Spiegel, Ausgabe vom 1. Februar 2020, findet sie Unterstützung bei Georg Hermes, Professor für Öffentliches Recht in Frankfurt am Main, der diese Bestimmung des Fahrlehrergesetzes für eine Verletzung des Grundrechtes auf Freiheit der Berufswahl hält. GLH
Prüfbescheinigung für Elektrokleinstfahrzeuge?
Im verkehrsberuhigten Bereich (zulässig Schritttempo) fahren 12-jährige Radfahrer mit 20 km/h. In einer 30er-Zone sausen diese Jungs bergab an Autofahrern vorbei. Vor dem Abbiegen zeigen sie die Richtungsänderung nicht an. Sie brausen über die Zebrastreifen und biegen beim Grünpfeil ohne vorheriges Halten ab. Damit ist der Katalog der alltäglichen Sünden der Radler noch lange nicht erschöpft. Trotzdem verlangt bisher niemand ernsthaft, für Fahrradfahrer sei ab einem bestimmten Lebensalter eine amtliche Fahrrad-Prüfbescheinigung einzuführen.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist noch kein Jahr alt, doch schon ruft der 58. Deutsche Verkehrsgerichtstag nach einer Prüfbescheinigung für E-Roller bis 20 km/h. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es knapp 7 Millionen E-Bikes bis 25 km/h, deren Nutzung weder einen Führerschein noch eine Prüfbescheinigung voraussetzt; nach Schätzung ist der Bestand an E-Rollern, die den Bestimmungen der eKFV entsprechen, noch unter einer Million. Rechtfertigen die ersten Meldungen über Unfälle mit diesen Rutschern eine so einschneidende gesetzliche Vorschrift? Sollte man nicht mit etwas mehr Gelassenheit zunächst die weitere Entwicklung der Szene beobachten, bevor man exklusiv in Deutschland den Jungen, die noch keinen Führerschein besitzen, mit einer Prüfung die Freude am 20 km/h langsamen E-Roller verdirbt? GLH