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253 EDITORIAL: B196: Haftung des Fahrlehrers?
258 UPDATE: Straßenverkehrsunfälle in Baden-Württemberg 2019 / Unter dem Joch von Corona
266 Online-Theorieunterricht für Fahrschüler: Eine Beurteilung aus rechtlicher Sicht
276 Klasse B mit Schlüsselzahl 196: BMVI: Erweiterter Fragen- und Antworten-Katalog
282 Pädagogik - Fahrschuldidaktik kurz gefasst: Online-Unterricht oder Präsenzunterricht?
285 TÜV News: Prüfungsgebühr - Mehr Flexibilität für Bezahlung
286 Ich habe da mal eine Frage ...: Lkw-Fahrschulen und Lkw-Maut
298 Gebhard L. Heiler: Corona: Ersatzunterricht für Fahrschüler
300 Gerichtsurteile: (2471) Durch Scheinwohnsitz erworbener Führerschein in Deutschland nicht gültig? / (2472) Unfall wegen Blick zu Kindern auf Rückbank
EDITORIAL: B196: Haftung des Fahrlehrers?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2020, Seite 253
Liebe Leserinnen und Leser,
prüfungsfreie Ausweitung der Fahrerlaubnisklasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A? Eine entsprechende Ankündigung des Bundesverkehrsministers Mitte letzten Jahres rief momentan ein Kartell von Bedenkenträgern auf den Plan. Da wurde kräftig geunkt: Sollte der Gesetzgeber diese Todsünde begehen, würde sich diese mit steigenden Zahlen verunglückter Leichtkraftradfahrer rächen. Und weiter: Die Fahrschulen würden Lügenbescheinigungen ausstellen. Und Fahrschulen, die B196-Schulungen durchführten, hätten nach Unfällen mit bitteren Regressansprüchen zu rechnen.
Gemach! Auch ein mit Prüfung erworbener Motorradführerschein schützt Fahrschulen nicht davor, von ehemaligen Fahrschülern, Krankenkassen und gegnerischen Versicherungen wegen angeblicher Ausbildungsfehler auf Schadenersatz verklagt zu werden. Doch die bisherige Rechtsprechung gibt Trost: Wenn Fahrlehrer/-innen strukturiert nach dem Curricularen Leitfaden ausbilden und alles astrein dokumentieren, wird eine Klage keinen Erfolg haben. Das gilt gleichermaßen für Unfälle während der Ausbildung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Grund hält Ihr Verband einen Mustervordruck für die Dokumentation der B196-Schulung für Sie vor (siehe Seite 275). Sofern Sie nach dem Curricularen Leitfaden ausbilden und diesen Mustervordruck verwenden, kann Schadenersatzansprüchen auch ohne den Segen eines aaSoP erfolgreich begegnet werden.
Entgegen aller Kassandrarufe werden wir mit B196 einmal mehr aufzeigen: Die uns übertragene Ausbildung ist ein hohes Gut, mit dem wir souverän und verantwortungsvoll umgehen.
Ich grüße Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.