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237 EDITORIAL: B197: Warum so bürokratisch?
242 UPDATE: 10,6 Prozent weniger Verkehrstote im Jahr 2020 / Was man der Versicherung verspricht ... / Die neue Automatikregelung ist so neu nicht
250 Geschäfts- und Kassenbericht 2020-2021 (Teil I: Kassenbericht)
264 Wettbewerbsverstöße 2020 (s. Geschäfts- und Kassenbericht 2020-2021, S. 41)
267 Neue Automatikregelung: Einführungserlass der Landesregierung
272 Gründung einer Fahrschule: Die Gemeinschaftsfahrschule - von innen betrachtet
276 Bundesvereinigung: Neues Führungstrio gewählt
278 E-Auto: kaufen, leasen oder abonnieren? Welche Form für Fahrschulen? Kluges Rechnen erspart Kosten und Ärger.
284 Sozialvorschriften Artikel 12 - Fälle höherer Gewalt: Lenkzeit - Neue Ausnahmen seit August 2020
294 Gerichtsurteile: (2500) Unfall zwischen Radfahrerin und Pkw / (2501) Staat will überall Hand aufhalten / (2502) Schadenabrechnung nach Gutachten / (2503) Mit Taschenrechner am Steuer
UPDATE: 10,6 Prozent weniger Verkehrstote im Jahr 2020 / Was man der Versicherung verspricht ... / Die neue Automatikregelung ist so neu nicht
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2021, Seite 242
10,6 Prozent weniger Verkehrstote im Jahr 2020
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 25. Februar 2021 sind im Jahr 2020 in Deutschland 2.724 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 322 Todesopfer oder 10,6 % weniger als im Jahr 2019 (3.046 Todesopfer). Damit erreichte die Zahl der Verkehrstoten den niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren. Auch die Zahl der Verletzten ging 2020 gegenüber dem Vorjahr zurück, und zwar um 14,7 % auf rund 328.000 Personen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 auf deutschen Straßen deutlich weniger gefahren wurde als im Vorjahr.
Insgesamt hat die Polizei im Jahr 2020 rund 2,3 Millionen Unfälle aufgenommen, das sind 15,8 % weniger als ein Jahr zuvor. Bei 2,0 Millionen Unfällen blieb es bei Sachschäden (−16,3 %). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ging um 1,8 % auf rund 264.900 Unfälle zurück.
Mehr Verkehrstote in manchen Bundesländern
In Brandenburg +15, Berlin +10, Schleswig-Holstein +7, Bremen +6. In allen anderen Ländern nahm die Zahl der Verkehrstoten ab, vor allem in: Baden-Württemberg −107, Niedersachsen −97, Bayern −57. Destatis/GLH
Was man der Versicherung verspricht …
Sollte man unbedingt halten. Sonst kann es einem ergehen wie jenem Autobesitzer aus Sachsen-Anhalt, der, um in den Genuss einer günstigeren Prämie zu gelangen, im Antrag für die Kaskoversicherung angab, sein Auto stehe nächtens in der Garage. Doch eines Nachts stand sein teures Stück nicht in der Garage, sondern davor – und wurde prompt geklaut. Der Mann meldete den Diebstahl seiner Kasko-Versicherung und erwartete von dieser, ihm den Zeitwert des Wagens in Höhe von rd. 50.000 € auszuzahlen. Doch die Versicherungsgesellschaft weigerte sich, vollen Ersatz zu leisten und zog 40 % vom Zeitwert ab, also rd. 20.000 €. Das gefiel dem Bestohlenen gar nicht, weshalb er gegen seine Versicherung vor das Landgericht Magdeburg zog. Das brachte nur mäßigen Erfolg: Die Versicherung durfte statt 40 nur 30% kürzen. Diese eine Nacht vor der Garage (war‘s nur die?) kostete ihn demnach 15.000 €. Die Richter begründeten ihr Urteil so: Weil das Auto nicht in der Garage stand, war die Gefahr des Diebstahls stark erhöht. Erschwerend sei in diesem Fall hinzugekommen, dass die Daten des Autoschlüssels ausgelesen werden konnten. Aus einer verschlossenen Garage hätten die Diebe das Auto jedenfalls nicht so einfach wegfahren können. Zu Gunsten des Bestohlenen berücksichtigte das Gericht, dass sein Auto nicht auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt war. (Landgericht Magdeburg, Urteil vom 11.09.2018, Az. 11 0 217/18) GLH
Die neue Automatikregelung ist so neu nicht
Die am 1. April 2021 in Kraft getretene neue Automatikregelung basiert im Wesentlichen auf einer schon 1969 in Baden-Württemberg entstandenen Blaupause, die am 14. Juli 1972 durch Änderung des § 11a StVZO (alt) in Kraft gesetzt wurde. Danach waren 13 Jahre lang sechs auf Schaltwagen absolvierte und von der Fahrschule schriftlich bestätigte Fahrstunden das Ticket dafür, nach einer auf Automatikauto abgelegten Fahrprüfung auch Schaltwagen führen zu dürfen. In Anbetracht des heute viel komplexeren Verkehrs sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt durchaus angemessen. Der Fortschritt tut sich oft schwer, doch auf Dauer lässt er sich nicht aufhalten. GLH