Gründung einer Fahrschule: Die Gemeinschaftsfahrschule - von innen betrachtet

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2021, Seite 272

Die Gemeinschaftsfahrschule ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt, weil die Rechtsgrundlagen dafür im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 705 ff . BGB) stehen.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2021, Seite 272 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

Unser Tipp: Die FahrSchulPraxis ist
auch im Abonnement erhältlich. Mehr ...