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522 Verband digital am Puls der Zeit - Internetseite als Service-Portal
524 Prüfungskrise - Ein Gespräch mit der TÜV SÜD Auto Service GmbH
526 Corona-Regelungen für Fahrschulen - Deutliche Lockerungen
528 Umstrittene Regelung zum Berufszugang - Welche ist eine gleichwertige Vorbildung?
535 Fahrlehrerversicherung VaG - Beitragsrückerstattung für 2020
544 Isabella Finsterwalder: FAS in der Fahrschule - DVR-Präsident Prof. Walter Eichendorf: "Verstehen, wann was wie arbeitet" - neue Lehrkonzepte für Fahrschulen sind gefragt
554 #SHAREWOCHEN - Carsharing-Offensive in Fahrschulen startet (mehr dazu online auf der Homepage des Verkehrsministeriums...)
556 Gerichtsurteile: (2514) Illegales Kraftfahrzeugrennen ist auch ohne absolute Höchstgeschwindigkeit strafbar / (2513) Rettungswagen schrammt einen verbotswidrig geparkten Pkw – Haftungsverteilung? / (2512) Auch nur kurzzeitig zu geringer Abstand ist ordnungswidrig
UPDATE: Gefährliche Landstraße / Grüne Rückgewähr aus "Energiegeld" / Teures Parken am Ende eines Radwegs
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2021, Seite 518
Gefährliche Landstraße
Landstraßen mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung bergen besondere Gefahrenpotentiale. Unter dem Begriff Landstraße werden in der Unfallstatistik sowohl Bundes- als auch Landes- und Kreisstraßen erfasst. Nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 15. Juni 2021 starben im vergangenen Jahr nach vorläufigen Angaben nahezu 59 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten bei einem Unfall auf einer Landstraße. Insgesamt erfasste die Polizei im vergangenen Jahr rund 469.800 Verkehrsunfälle auf Landstraßen, bei etwa jedem siebten Unfall kam es zu Personenschäden (rund 65.800). Dabei wurden 1.592 Menschen getötet, 22.842 schwer und 67.395 leicht verletzt. Während Unfälle auf Landstraßen besonders oft tödlich endeten, war auf Autobahnen im Jahr 2020 ein Todesopfer auf je 410 Unfälle zu beklagen. Innerhalb von Ortschaften kam ein Todesopfer auf jeweils 2.031 Verkehrsunfälle. Viele der auf Landstraßen Verletzten und Getöteten waren Fahranfänger. Bei einer Neufassung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) sollte geprüft werden, ob mit Blick auf die seit Jahren stabilen statistischen Werte die Anzahl der Autobahnfahrten zugunsten von mehr Überlandfahrten reduziert werden sollten. Im Weiteren sollten die Inhalte von Überlandfahrten differenzierter gefasst werden. GLH
Grüne Rückgewähr aus „Energiegeld“
Die Grünen haben viel vor mit unserem Geld. Laut ihres auf ehrgeizigen Klimaschutz getrimmten Wahlprogramms 2021 will eine grün geführte Bundesregierung fossile Kraftstoffe und Heizöl erheblich stärker besteuern, und zwar im Eiltempo. Um die Belastungen sozial erträglich zu gestalten, sollen die zusätzlichen Einnahmen in Form eines „Energiegeldes“ an Geringverdienende und auf Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II angewiesene Menschen sowie an Pendler verteilt werden. Daneben soll ein Fonds für „Transformationszuschüsse“ aufgelegt werden, der die genannten Personengruppen mit großzügigen Hilfen beim Umstieg auf ein emissionsfreies Auto unterstützt.
Das wäre purer Dirigismus gekoppelt mit einem Bürokratiemonster, das Steuergeld teuer einzieht, teuer verwaltet und bei schwer überprüfbarer Bedürftigkeit noch teurer auszahlt. Dieses Instrument, so es denn käme, trüge in seiner DNA von Anfang an den Makel grüner Günstlingswirtschaft.
Das im Wahlkampf groß propagierte Verfahren erinnert an Versicherungsgesellschaften, deren Prämien von vornherein zu hoch kalkuliert sind, um hernach werbewirksam eine Rückgewähr auszukehren. Bei genauer Berechnung hat sich längst herausgestellt: Die mit Rückgewähr bedachten Versicherungsnehmer zahlen in jedem Fall drauf. Und das soll bei staatlichem Management anders sein? Das glaubt niemand! Solche listigen Manöver zum Nachteil des Großteils der Steuerzahler darf man der Politik keinesfalls erlauben. GLH
Teures Parken am Ende eines Radwegs
Ein Pkw parkte in Leipzig auf einem durch die Zeichen 237 und 295 StVO nebst Piktogramm „Fahrrad” gekennzeichneten Radweg. Da der Halter nicht ermittelt werden konnte, wurde der Pkw abgeschleppt. Dem Halter wurden die Kosten des Abschleppens in Höhe von 305,60 € in Rechnung gestellt. Dagegen klagte er. Er führte an, es sei zu keiner Verkehrsbehinderung gekommen, da sein Auto am Ende des Radwegs gestanden habe und hinter ihm ein anderes Fahrzeug geparkt habe. Die Radfahrer hätten also ohnehin auf die Straße ausweichen müssen. Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied gegen den Kläger und verurteilte ihn zur Übernahme der Abschleppkosten. (Urteil vom 05.05.2021 – Az. 1 K 860/20.)