Neuer Bußgeldkatalog: Ahndung mit erzieherischem Effekt?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2021, Seite 763

Die Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. Oktober 2021 wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 74, Seite 4688 ff. verkündet. Die Verordnung trat am 9. November 2021 in Kraft.

Der neue Bußgeldkatalog folgt der bisherigen Systematik, jedoch mit dem Unterschied, dass viele Verkehrsverstöße nun zu Recht mit erheblich höherem Bußgeld bedroht sind. Ob davon auch ein erzieherischer Effekt für höhere Verkehrsdisziplin ausgeht, wird sich in den kommenden Monaten erweisen.
Der ursprüngliche Entwurf von 2020 sah eine niedrigere Schwelle für die Anordnung von Fahrverboten für besonders gefährliche Verhaltensweisen vor. Doch dies ließ man vor der Bundestagswahl fallen, wodurch der neue Bußgeldkatalog erheblich an Biss verlor.

Es folgen Beispiele zu einigen wesentlich angehobenen bzw. neu aufgenommenen Bußgelddrohungen.

Lfd. Nr. 11: Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Pkw i. g. O.

Überschreitung (km/h) Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
bis 10 30 0 nein
11 - 15 50 0 nein
16 - 20 70 0 nein
21 - 25 115 1 nein
26 - 30 180 1 nein
31 - 40 260 2 1 Monat
41 - 50 400 2 1 Monat
51 - 60 560 2 2 Monate
61 - 70 700 2 3 Monate
über 70 800 2 3 Monate

Quelle: BKatV – Tabelle 1 des Anhangs (zu Nr. 11 der Anlage) sowie FeV Anlage 13

Lfd. Nr. 11: Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Pkw a. g. O.

Überschreitung (km/h) Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
bis 10 20 0 nein
11 - 15 40 0 nein
16 - 20 60 0 nein
21 - 25 100 1 nein
26 - 30 150 1 nein
31 - 40 200 1 nein
41 - 50 320 2 1 Monat
51 - 60 480 2 1 Monat
61 - 70 600 2 2 Monate
über 70 700 2 3 Monate

Quelle: BKatV – Tabelle 1 des Anhangs (zu Nr. 11 der Anlage) sowie FeV Anlage 13

Lfd. Nr. 45: Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren

Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
70 1 nein

 

Lfd. Nr. 50: Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet

  Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Verstoß 200 2 1 Monat
mit Behinderung 240 2 1 Monat
mit Gefährdung 280 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 320 2 1 Monat

 

Lfd. Nr. 50a: Unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt.

  Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Verstoß 240 2 1 Monat
mit Behinderung 280 2 1 Monat
mit Gefährdung 300 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 320 2 1 Monat

Hinweis für Mitglieder des FLVBW: Die vollständige Verordnung kann unter diesem Link aus dem internen InternetForum des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden.