Minijobs ab 1. Januar 2022: Mindestlohn steigt auf 9,82 Euro

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2021, Seite 779

Zum 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn gemäß § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) auf 9,82 Euro pro Zeitstunde. Das hat Auswirkungen auf die 450-Euro-Minijobs, für die auch der gesetzliche Mindestlohn gilt.

Büromitarbeiter/-innen, Reinigungs- und sonstige Aushilfskräfte sind oft in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sogenannten Minijobs, tätig. Sie dürfen maximal 5.400 Euro jährlich verdienen und dürfen somit nur noch 549,90 Stunden pro Jahr, das entspricht 45,83 Stunden pro Monat, beschäftigt werden.

Ausblick

Nach den aktuellen Vorgaben des § 1 MiLoG soll der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € steigen. Ob dies tatsächlich so kommt, bleibt abzuwarten. Denn die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen. Außerdem soll die Verdienstobergrenze für Minijobs auf 510 Euro angehoben werden.

Jochen Klima