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763 Neuer Bußgeldkatalog: Ahndung mit erzieherischem Effekt?
779 Minijobs ab 1. Januar 2022: Mindestlohn steigt auf 9,82 Euro
782 Aufbewahrungsfristen: Was darf ab 2022 in den Schredder?
803 In Memoriam Professor Dr. phil. Hellmut Lamszus
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Minijobs ab 1. Januar 2022: Mindestlohn steigt auf 9,82 Euro
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2021, Seite 779
Zum 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn gemäß § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) auf 9,82 Euro pro Zeitstunde. Das hat Auswirkungen auf die 450-Euro-Minijobs, für die auch der gesetzliche Mindestlohn gilt.
Büromitarbeiter/-innen, Reinigungs- und sonstige Aushilfskräfte sind oft in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sogenannten Minijobs, tätig. Sie dürfen maximal 5.400 Euro jährlich verdienen und dürfen somit nur noch 549,90 Stunden pro Jahr, das entspricht 45,83 Stunden pro Monat, beschäftigt werden.
Ausblick
Nach den aktuellen Vorgaben des § 1 MiLoG soll der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € steigen. Ob dies tatsächlich so kommt, bleibt abzuwarten. Denn die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen. Außerdem soll die Verdienstobergrenze für Minijobs auf 510 Euro angehoben werden.
Jochen Klima