Aufbewahrungsfristen: Was darf ab 2022 in den Schredder?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2021, Seite 782

Sie wollen zum Jahresbeginn alte Unterlagen entsorgen? Wir haben hilfreiche Tipps für Sie.

Das Finanzamt gibt unterschiedliche Aufbewahrungsfristen von 6 bis 10 Jahren vor. Für fahrlehrerrechtliche Unterlagen gelten andere Fristen. Was also kann ab 01.01.2022 weg?

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2021, Seite 782 abgedruckt.
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Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

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