Theoretische Fahrerlaubnisprüfung 2021: Erklärungen zum Begriff "Bezugsfahrzeug"

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2021, Seite 146

Die Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21 (arge tp 21) sah sich veranlasst, den von ihr in die Prüfung eingeführten Begriff „Bezugsfahrzeug“ zu erläutern. Die Ausführungen der arge tp 21 sind hier wiedergegeben.

„Erläuterungen für Fahrerlaubnisbewerber zum im Fahrerlaubnisprüfungssystem (Theorie) eingeführten Begriff „Bezugsfahrzeug“

Wenn es in den Prüfungsaufgaben zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung gelegentlich heißt „Sie fahren …“ oder „Ihr Fahrzeug …“, dann sind Sie angehalten, sich in eine bestimmte Verkehrssituation hineinzuversetzen. Jedoch können die für die Beantwortung der Prüfungsfragen relevanten Fahrzeugeigenschaften sehr unterschiedlich sein: Hat das Fahrzeug ein Schalt- oder Automatikgetriebe? Ist das Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb ausgerüstet? Mit welchen Fahrerassistenzsystemen ist es ausgestattet? usw.

Damit in den Aufgaben der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung immer diese Eindeutigkeit gewährleistet ist, werden nunmehr die Anforderungen an ein Bezugsfahrzeug zusätzlich angegeben.

Das Bezugsfahrzeug für Aufgaben

... aus dem Grundstoff (einschließlich Mofa) ist ein

  • Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor.

... aus dem Zusatzstoff der Fahrerlaubnisklassen B, C1, D1 ist ein

  • zweispuriges Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor,
  • mit manuellem Schaltgetriebe und
  • mit automatischem Blockierverhinderer (ABV).

... aus dem Zusatzstoff der Fahrerlaubnisklassen C, CE, D ist ein

  • zweispuriges Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor,
  • mit Automatikgetriebe und
  • mit automatischem Blockierverhinderer (ABV).

... aus dem Zusatzstoff der Fahrerlaubnisklasse T ist ein

  • zweispuriges Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor und
  • mit Automatikgetriebe.

… aus dem Zusatzstoff der Fahrerlaubnisklasse L ist ein

  • zweispuriges Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor und
  • mit manuellem Schaltgetriebe.

.... aus dem Zusatzstoff der Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1 ist ein

  • einspuriges Kraftrad (ohne Beiwagen),
  • mit Verbrennungsmotor,
  • mit manuellem Schaltgetriebe und
  • mit Schutzhelm-Tragepflicht.

.... für die Fahrerlaubnisklasse AM und die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h ist ein

  • einspuriges Kraftrad mit Verbrennungsmotor,
  • mit Automatikgetriebe und
  • mit Schutzhelm-Tragepflicht.

Die Informationen zum Bezugsfahrzeug können den Fahrerlaubnisbewerber unterstützen, z. B. wenn die Informationen zu Fahrzeugeigenschaften für die Beantwortung einer Prüfungsaufgabe von Bedeutung sein kann.

Bei der Durchführung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung

... müssen Sie die Eigenschaften des Bezugsfahrzeugs bei den meisten Aufgaben nicht weiter beachten (z. B. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?).

... können Sie die Eigenschaften des Bezugsfahrzeugs bei Bedarf jederzeit im Prüfprogramm durch Anklicken des blauen Buttons „Bezugsfahrzeug“ aufrufen.

... werden vom Bezugsfahrzeug abweichende oder zusätzliche Fahrzeugeigenschaften, die bei der Aufgabenbearbeitung zwingend zu beachten sind, ausdrücklich in der jeweiligen Prüfungsaufgabe benannt (z. B. Sie fahren ein Fahrzeug mit Elektroantrieb …).”

Alle Abbildungen: © TÜV | DEKRA arge tp 21