UPDATE: Neue Automatikregelung - welche Antriebsart? / Alkoholverbot für Anfänger wirkt nachhaltig

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2021, Seite 86

Neue Automatikregelung - welche Antriebsart?

Die ab 1. April 2021 geltende Automatikregelung schlägt für Fahrschulen ein neues Kapitel auf. Viele werden sich fragen: Soll ich die zweigliedrige praktische Ausbildung, die nun vom Ballast einer zweiten Prüfung befreit ist, anbieten? Oder bleibe ich beim Hergebrachten und bilde meine Schüler ausschließlich auf modernen Schaltwagen aus? Aber sollte es aus wettbewerblicher Sicht dennoch geboten sein, auch Ausbildungen auf Automatikfahrzeugen anzubieten, welche Antriebsart soll ich wählen? Einen Verbrenner mit energiesparendem Doppelkupplungsgetriebe? Oder einen Pkw mit Plug-in-Hybrid? Oder ein rein batteriegetriebenes Auto? Alle drei Arten würden den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Wir erinnern uns: Die seit einigen Jahren mit Verve vorgetragene Forderung, Fahrschüler erlöst von der Hürde einer zweiten praktischen Prüfung auf lokal möglichst emissionsfreien Autos ausbilden zu dürfen, hat zum Umdenken in Brüssel geführt. Um nun unseren Teil des Deals zu erfüllen, sollten wir auf den Verbrenner mit DSG verzichten. Hybrid ist teuer, wartungsintensiv und verleitet zum Vergessen, das Auto an den Strom zu hängen. Bleibt das wartungsgünstige E-Auto, für das im Fahrschulbetrieb eine sichere Reichweite von mindestens 300 Kilometern ausreicht. Für diese Autos gibt es in Baden-Württemberg zurzeit eine staatliche Förderung von 7.000 Euro. Und nicht zu vergessen: „Wir schulen auch elektrisch“ macht Eindruck bei der umweltbewussten Jugend. GLH

Alkoholverbot für Anfänger wirkt nachhaltig

Einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vom 15. Dezember 2020 zufolge wirkt sich das Alkoholverbot des für Fahranfänger (§ 24c StVG) auch nach Ablauf des Verbots günstig aus. Dies ergibt eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Die Auswertung belegt, dass Fahrer, die schon zu Beginn ihrer Fahrkarriere zu Nüchternheit verpflichtet waren, auch in späteren Jahren seltener an alkoholbedingten Unfällen und Verkehrsverstößen beteiligt sind. Darüber hinaus ist die Akzeptanz des Alkoholverbots deutlich angestiegen. Alkohol trinken und Auto fahren verträgt sich nicht. Vor allem für junge Fahranfänger erwies sich Alkohol am Steuer als eine oft tödlich endende Mischung. 2007 beschloss der Gesetzgeber deshalb ein absolutes Alkoholverbot für Fahrer bis zu 21 Jahren und Fahranfänger innerhalb der Probezeit. Nachdem die Maßnahme bereits kurz darauf evaluiert worden war, überprüfte die BASt 10 Jahre danach die Langzeitwirkung. Das Fazit der Studie, die nun veröffentlicht wurde: Fahranfänger, die sich schon 10 Jahre zuvor nur noch nüchtern ans Steuer hatten setzen dürfen, waren auch in den folgenden Jahren seltener alkoholisiert an Verkehrsunfällen beteiligt als andere. Die Auswertung des Fahreignungsregisters zu alkoholbedingten Verkehrsverstößen bestätigte dieses Ergebnis.

Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, begrüßt die Ergebnisse der Studie: „Alkohol am Steuer ist eine tödliche Gefahr und immer mehr junge Menschen sehen das genauso! Unsere Langzeitstudie zeigt, dass das Alkoholverbot für Fahranfänger wirkt: weniger Unfälle, mehr Akzeptanz und mehr Verkehrssicherheit.“

„Die erneute Evaluation belegt, dass das Alkoholverbot für Fahranfänger auch langfristig einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet“, betont BASt-Präsident Stefan Strick und konstatiert: „Sowohl das Unfallgeschehen unter Alkoholeinfluss als auch die alkoholbedingten Verkehrsverstöße von Fahranfängern sind zurückgegangen. Die Vorgabe der Null-Promille-Grenze wird allgemein akzeptiert. Langfristig nimmt die Einsicht zu, dass Alkohol im Straßenverkehr nicht tolerierbar ist.“ GLH / Quelle: Presse BASt