Optimierte Fahrerlaubnisprüfung: digital, einheitlich und transparent

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2021, Seite 18

Mit der Einführung des elektronischen Prüfprotokolls und dem neuen Fahraufgabenkatalog macht die praktische Fahrerlaubnisprüfung ab 1. Januar 2021 den nächsten Schritt in die Zukunft – und wird zur „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP).

Ab dem 1. Januar 2021 verschwinden Notizbücher und Blöcke aus den Händen der Fahrerlaubnisprüfer. Erscheinen werden diese künftig zeitgemäßer, nämlich mit einem Tablet-PC zur praktischen Prüfung, auf dem die Software „Elektronisches Prüfprotokoll“ installiert ist. Mit diesem digitalen Tool bewerten sie die Leistung des Führerscheinbewerbers in vier Bereichen: von der

  • fahrtechnischen Vorbereitung über

  • die Grundaufgaben und

  • das Fahren im Verkehr bis hin zum

  • fahrtechnischen Abschluss.

Grundlage der Software ist der neue Fahraufgabenkatalog, der für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse die Prüfungsinhalte beschreibt.

Umfassend definierte Anforderungen

Im Fahraufgabenkatalog sind Fahraufgaben, Fahrkompetenzbereiche und die dazugehörigen Bewertungs- und Entscheidungskriterien festgelegt. Das heißt, die Anforderungen an die Fahrerlaubnisbewerber zur Bewältigung der sicherheitsrelevanten Fahraufgaben sind vollständig definiert. Die Prüfung wird damit noch objektiver und transparenter.

Der Prüfer dokumentiert und bewertet während der Prüfungsfahrt ganzheitlich die Bewältigung der Fahraufgaben. Er kommt so strukturiert von Einzelereignissen über die Fahrkompetenzeinschätzung zu seiner Prüfungsentscheidung. Auch die Bewertungskriterien sind im Fahraufgabenkatalog definiert. Das heißt, es gibt bundesweit einheitliche Standards, welche Fahraufgaben durchzuführen sind, welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind und wie die Ausführung zu bewerten ist. Wichtig dabei: Am Ende entscheidet nach wie vor der Fahrerlaubnisprüfer, ob ein Bewerber bestanden hat – nicht die Software! Diese unterstützt ausschließlich bei der Dokumentation und damit bei der Entscheidungsfindung des Prüfungsergebnisses. Zusätzlich hat der Prüfer die Möglichkeit, bei Bedarf zeitnah allgemeine oder situationsbezogene Anmerkungen zu hinterlassen.

Rückmeldeprotokoll per QR-Code

Das Rückmeldegespräch am Ende der Prüfung beinhaltet ab Januar auch eine konkrete Einschätzung der Fahrkompetenz. Jeder Bewerber – ganz gleich ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht – erhält dazu nach Abschluss der Prüfungsfahrt ein elektronisch übermitteltes Rückmeldeprotokoll. Dieses lässt sich per QR-Code direkt auf das eigene Smartphone laden. Auf Wunsch kann das Rückmeldeprotokoll auch per E-Mail versendet werden.

Mit der OPFEP verbunden ist eine Anpassung der Prüfungsdauer: Ab 1. Januar 2021 wird sie in jeder Fahrerlaubnisklasse um 10 Minuten verlängert, wovon 5 Minuten auf die Fahrzeit entfallen. Das habe nichts mit dem elektronischen Prüfprotokoll beziehungsweise der Digitalisierung der Prüfungsdokumentation zu tun, betont Mathias Rüdel von der Arbeitsgemeinschaft TÜV | DEKRA arge tp 21. Die Verlängerung der Prüfungsdauer sei notwendig, um alle Fahraufgaben zu absolvieren und eine umfassende, lernförderliche Leistungsrückmeldung mit ausführlicher mündlicher und schriftlicher Einschätzung der Fahrkompetenz an den Bewerber zu geben.

Daten werden anonymisiert ausgewertet

Ziel (der OPFEP) sei es insbesondere, die Objektivität und Transparenz zu steigern, sagt Tino Friedel, ebenfalls von der Arbeitsgemeinschaft TÜV | DEKRA arge tp 21. Außerdem biete sich nun die Möglichkeit einer besseren Evaluation, weil die Leistung aller Prüflinge erstmals elektronisch erfasst wird. „Die anonymisierten Daten können dann ausgewertet und zur Verbesserung der Fahranfängervorbereitung genutzt werden“, sagt Friedel.

Am erforderlichen Fahrverhalten, um die Prüfung zu bestehen, wird sich dagegen kaum etwas ändern. „Wir haben mit den Fahraufgabenkatalogen im Grunde die Kriterien für sicheres Autofahren verschriftlicht, welche bisher größtenteils nur in den Köpfen der Leute waren“, erklärt Friedel. „Fahrlehrer, die ihre Schüler bislang zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrern ausgebildet haben, müssen in Zukunft nichts anders machen.“

Eine kleine Änderung gibt es dagegen bei den Gebühren: Fahrschüler, die schon im Jahr 2020 ihre Prüfungsgebühr bezahlt haben, aber erst 2021 ihre Prüfung ablegen, werden von TÜV SÜD über die Anpassung der Gebühren sowie der Mehrwertsteuer informiert, die nach dem Jahreswechsel wieder 19 Prozent beträgt.

Mehrstufiges Schulungskonzept, erhöhte Prüfkapazitäten

Die OPFEP wurde seit 2008 sorgfältig vorbereitet. Das bedeutet natürlich auch, dass TÜV SÜD entsprechend vorbereitet ist – und die Prüfkapazitäten erhöht hat. „Prüfer müssen, je nach Vorbildung und Berufserfahrung, bis zu zwei Jahre ausgebildet werden, bevor sie eine Fahrerlaubnisprüfung durchführen dürfen“, sagt Marcellus Kaup von TÜV SÜD. Über ein mehrstufiges Schulungskonzept seien die Prüfer geschult worden und auch in Zukunft würden diese OPFEP-Schulungen ein fester Bestandteil der Sachverständigenausbildung sein, betont er.

Schließlich wurde auch in der OPFEP-Erprobungsphase nichts dem Zufall überlassen. Laut arge tp 21 gab es bereits bundesweit ca. 9.000 Prüfungen im Rahmen eines BASt-Projekts, davon hat TÜV SÜD allein ca. 2.000 durchgeführt. Fahrlehrer und Fahrerlaubnisbewerber waren nach eigenen Aussagen sehr zufrieden, zumal sich dadurch nichts an der Bestehensquote geändert hat. Auch bei TÜV SÜD ist man nach den Jahren der Entwicklung mit OPFEP zufrieden: „Damit haben wir einen wichtigen Schritt in die Zukunft und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gemacht“, sagt Marcellus Kaup. „Es liegt viel Arbeit hinter uns, aber wir sind uns sicher, dass sich diese gelohnt hat.“