Neue Prüfungsrichtlinie: Werden FAS zur Prüfungsfalle?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2021, Seite 20

Mit Beginn des Jahres 2021 tritt die neue Prüfungsrichtlinie (PrüfRL) in Kraft. Danach hat die Fahrschule dem Fahrerlaubnisprüfer (aaSoP) ein Datenblatt über die im Prüfungsfahrzeug verbauten Fahrerassistenzsysteme (FAS) vorzulegen.

Dazu kursiert im Internet und manchen Publikationen das Gerücht, in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung müssten die Kandidaten ab dem 2. Januar 2021 auf Anforderung des aaSoP alle im Fahrzeug vorhandenen FAS selbstständig benutzen können. Diese Behauptung ist falsch.

Welche Regelungen gelten ab 1. Januar 2021?

  • Gemäß Nr. 1.4.8.3.1 der neuen PrüfRL darf der Bewerber – wie schon bisher – alle im Fahrzeug verbauten FAS selbstständig benutzen.

  • Der aaSoP kann die Nutzung von FAS weder fordern noch ablehnen.

  • Es gibt bisher keine Bestimmung über Art und Anzahl von FAS, die in Prüfungsfahrzeugen vorhanden sein müssen.

  • Erst im nächsten Umsetzungsschritt – eventuell ab 2024 – kann die Nutzung von FAS vom Prüfer gefordert oder abgelehnt werden; ein genauer Zeitpunkt ist dafür noch nicht festgelegt.

Datenblatt zu den im Fahrzeug vorhandenen FAS

In der neuen PrüfRL Nr. 3.1.1.5 ist allerdings geregelt, dass der Bewerber bzw. die Fahrschule schon ab 1. Januar 2021 dem aaSoP auf Anforderung ein Datenblatt zu den im Fahrzeug vorhandenen FAS vorlegen muss. Siehe dazu untenstehende Abbildung.

Zwei Fragen an die TP-Leitung

Zum Datenblatt haben wir Dipl.-Ing. Marcellus Kaup, Leiter der technischen Prüfstelle der TÜV SÜD Auto Service GmbH, um Auskunft gebeten.

FPX:   Ab welchem Zeitpunkt werden die aaSoP die Vorlage des Datenblattes verlangen?

Kaup:   Gesetzlich ab dem 01.01.2021. Wir denken jedoch gerade nochmals über eine harmonisierte Übergangsfrist nach.

FPX:   Wird der TÜV die Fahrschulen vorab über diesen Sachverhalt informieren?

Kaup:   Ja, wir werden außerdem im OSF eine Information und eine Mustervorlage für das Datenblatt zum Herunterladen einstellen.

Download aus dem internen Internet-Forum des Verbandes

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) stellt ihren Mitgliedern bereits jetzt das oben erwähnte Datenblatt zu den im Fahrzeug vorhandenen FAS als beschreibbares PDF zur Verfügung.

Verbandsmitglieder können das Datenblatt als PDF unter diesem Link herunterladen.