Gründung einer Fahrschule: Die Kommanditgesellschaft (KG)

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2021, Seite 470

Noch sieht man die Kommanditgesellschaft selten als Rechtsform von Fahrschulen, obwohl diese den Gesellschaftern nennenswerte Vorteile bietet. Die Kommanditgesellschaft eignet sich besonders für Familienunternehmen, so etwa beim Übergang der Verantwortung für das Fahrschulgeschäft auf Sohn oder Tochter.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juli/2021, Seite 470 abgedruckt.
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