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453 EDITORIAL: Prüfungsmisere hausgemacht?
458 UPDATE: Der Enthusiasmus eines E-Fahrers
462 Umfrage zum Prüfungsgeschehen: Viel Unzufriedenheit im Land
469 Geschäftsbericht 2020/2021: Korrigierte Prüfungszahlen
470 Gründung einer Fahrschule: Die Kommanditgesellschaft (KG)
472 Schnell anmelden: Noch sind einige Plätze frei! - MotorradTotal in Kärnten vom 18.09. bis 25.09.2021
474 Fortbildung beim Verband: Präsenzveranstaltungen buchen
490 Variante VDO 4.0e: Softwareupgrade für den Tachografen
494 Klimaneutral: Wie eine Fahrschule ihren CO2-Fußabdruck kompensiert
502 Sammelleidenschaft und Hingabe zum Beruf: Ein Fahrschul-Museum in Baden-Württemberg
504 Gerichtsurteile: (2509) Vorfahrt gilt für die ganze Breite der Straße / (2510) Nichtbefolgung der Schadensminderungspflicht / (2511) Kein Widerrufsrecht beim Kilometer-Leasing
Variante VDO 4.0e: Softwareupgrade für den Tachografen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2021, Seite 490
Mit der Variante VDO 4.0e bringt Continental eine kundenorientierte Lösung auf den Markt, die Einfluss auf den Kontrollbereich hat und aktualisierte Schulung und Einweisung des Fahrpersonals erfordert.
Mit der Verkündung der Durchführungsverordnung VO (EU) 2018/502 am 28.03.2018 im Europäischen Amtsblatt L 85 wurde die letzte Hürde genommen, die „Smart-TCO“-Ära zu aktivieren. Völlig neue Möglichkeiten eröffneten sich damit in der Fahrtenschreibertechnik, die offiziell zum 15.06.2019 in der EU eingeführt wurde. In jedes Neufahrzeug, das ab diesem Zeitpunkt in der EU zugelassen wurde, musste die neue Aufzeichnungstechnik mit folgenden Eigenschaften verbaut sein:
- Fernauslesefähigkeit,
- Positionsdatenbestimmung,
- Komponenten wie ITS- und VDO-Datenübertragung,
- aktiviert für die ebenfalls neu auf den Markt gekommene Fahrerkarte der Generation 2 (G 2).
Schulung und Unterweisung
Die neue Fahrerkarte haben inzwischen schon viele Fahrer erhalten und verwendet und waren sehr überrascht, dass beim erstmaligen Stecken die Abfrage erfolgt, wie sie mit den ITS- und VDO-Daten umgehen wollen. Mancher verantwortliche Unternehmer hatte es versäumt, sich mit den neu eröffneten Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu befassen und die Fahrer zu informieren, um so seine datenschutzrechtliche Verpflichtung einzuhalten. Dass Unternehmer dazu verpflichtet sind, steht in Artikel 9 Absatz 7 der VO (EU) 165/2014:
„Das Verkehrsunternehmen, das das Fahrzeug betreibt, ist dafür verantwortlich, dass der Fahrer über die Möglichkeit der Früherkennung von möglicher Manipulation oder möglichem Missbrauch des Fahrtenschreibers per Fernkommunikation informiert wird.“
Diese Aufgabe hat der Verkehrsunternehmer zu erfüllen, und zwar trotz der Pflicht der Fahrer, an Weiterbildungen nach dem BKrFQG teilzunehmen. Das geht aus Artikel 33 der Verordnung hervor:
„Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.“
Eine einmalige Unterweisung genügt nicht, sondern muss unter Berücksichtigung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit jährlich einmal wiederholt werden und ist bei Einführung von neuen Geräten entsprechend zu erweitern.
Marken und Typen
Für die Smart-TCO-Technik wählte Continental die Bezeichnung „VDO 4.0“, der irische Mitbewerber Stoneridge benannte seine Geräte „SE 5000 connekt“, die österreichische Firma Intellic kam als dritter der bekanntesten Hersteller mit der Bezeichnung „EFAS 5“ auf den Markt.
Wie geht’s weiter?
Das war’s für die nächsten Jahre, das jedenfalls dachten viele Brancheninsider. Doch mit dem zum 01.08.2020 im EU-Amtsblatt veröffentlichten EU-Mobility-Package hatte die Europäische Kommission weitere Änderungen in der Geräteausstattung für die nächsten Jahre angekündigt. Einzelne Vorschriften hierzu sind per EU-Verordnung schon ergangen und terminiert. Dazu gehören
- erweiterte Positionsdatenerfassung,
- automatisierte Hinterlegung der Länderkennung bei Grenzübertritt,
- Nachrüstverpflichtungen für bisher analog und digital ausgestattete Fahrzeuge und einiges mehr.
Ein ganzer Maßnahmenkatalog wurde erstellt, um die Sicherheit der Datenerfassung, Datenübertragung und Datenkontrolle zu erhöhen. Der Reigen von Neuerungen wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen und wohl bis ins Jahr 2050 reichen. Bis dahin soll die schon seit dem Jahr 2011 verfolgte Strategie „Vision ZERO“ mindestens wirken, die null Verkehrstote auf Europas Straßen zum Ziel hat.
Für die Fahrer heißt das, die richtige Bedienung der im Fahrzeug verbauten Geräte zu beherrschen, also am Ball zu bleiben. Die Verantwortlichen der Unternehmen müssen für eine stets aktuelle Schulung und Unterweisung des Fahrpersonals sorgen, und die Trainer müssen diese kompetent und umfangreich durchführen.
Entwicklung ohne Stopp
Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben aus Brüssel sind die Hersteller der digitalen Fahrtenschreibertechnik immerzu bestrebt, sich durch interessante Neuerungen hinsichtlich Bedienerfreundlichkeit und Optimierung von Geschäftsabläufen im Zusammenhang mit Tachografen Marktanteile zu sichern.
So hat Continental erst vor wenigen Wochen seine Upgrade-Variante des 4.0 auf den Markt gebracht, die nun als Version VDO DTCO 4.0e vertrieben wird. Es bestand keine rechtliche Pflicht seitens der EU, dieses Upgrade zu entwickeln. Doch durch die Optimierung von Handlungsabläufen für die Nutzer wird die Neuversion absolut interessant. Zeitersparnis, Steigerung der Bedienerfreundlichkeit und weiterer Schutz vor Fehlern sind die wesentlichen Vorteile dieser Version. Das Upgrade ist für alle Fahrtenschreiber der Baureihe 4.0 in jeder versierten VDO-Fachwerkstatt verfügbar.
Übersicht der wesentlichen Neuerungen
Vorgewähltes Land (Kabotage light) für den internationalen Transport
Reduzierung von 35 Sekunden per Länderwechsel: Eine Nutzung von zweimal pro Woche führt in 50 Wochen zu einer Zeitersparnis von 58 Minuten pro Jahr.
Bildschirmanzeige „Abfahrtbereit“
Der DTCO zeigt dem Fahrer nach manueller Eingabe an, wann er mit dem Fahren beginnen darf und ob sich der DTCO im Einzel- oder Mehrfahrermodus befindet. Reduzierung von 3 Sekunden pro Anwendung: Bei Nutzung von zweimal am Tag und an 6 Tagen pro Woche führt dies in 50 Wochen zu einer Zeitersparnis von 30 Minuten pro Jahr.
Kombinierter Begrüßungsbildschirm
Mit dem DTCO 4.0e werden die „Willkommen“-und „Fahrername“-Bildschirme kombiniert und somit die Zeit, bevor der Fahrer einen manuellen Nachtrag machen kann, verkürzt. Im Standardfall: Reduzierung von 3 Sekunden pro Anwendung. Bei Nutzung von zweimal pro Tag und an 6 Tagen pro Woche führt das in 50 Wochen zu einer Zeitersparnis von 30 Minuten im Jahr. Im Mehrfahrermodus bei 3 Minuten pro Tag bringt das sogar eine Zeitersparnis von 900 Minuten im Jahr.
Das neue Softwareupgrade für den intelligenten Tachografen bringt deutliche Zeitersparnisse für Fahrer – © Continental
Das Zeitlimit für den manuellen Nachtrag wird auf 10 Minuten erhöht
Höhere Benutzerfreundlichkeit: Nach 10 Minuten im Standby-Modus wird die Fahrerkarte automatisch ausgeworfen. So werden unbeabsichtigte Einträge vermieden! Besonders diese Neuerung wird für viele Fahrer eine deutliche Erleichterung sein. War man bei Nachträgen zu langsam in der Ausführung, lief das Programm durch und ein Nachtrag war nicht mehr möglich. Es entstand eine Lücke in der Aufzeichnung und damit lag bei Kontrollen ein bußgeldbewehrter Verstoß vor.
Einlegen der Karte innerhalb einer Kalenderminute
Mit dem DTCO 4.0e kann die Karte sofort wieder eingesetzt und der manuelle Nachtrag gestartet werden. Wenn der manuelle Nachtrag vor Ablauf einer Minute abgeschlossen ist, wird auf dem Bildschirm der Hinweis „Bitte warten“ mit den verbleibenden Sekunden angezeigt. Eine Reduzierung von 6 Sekunden pro Benutzung führt bei zweimaliger Nutzung pro Tag und an 6 Tagen pro Woche in 50 Wochen zu einer Zeitersparnis von 60 Minuten im Jahr.
Schnellerer Kartenauswurf: Reduzierung von 5 Sekunden pro Benutzer
Bei Nutzung von zweimal pro Tag und an 6 Tagen pro Woche führt das in 50 Wochen zu einer Zeitersparnis von 50 Minuten im Jahr.
Schnellerer Prozess für den manuellen Nachtrag im Mehrfahrermodus
Reduzierung von 2–3 Minuten pro Tag (bei einem Fahrerwechsel): Bei Nutzung von zweimal pro Tag und an 6 Tagen pro Woche führt das in 50 Wochen zu einer Zeitersparnis von 600 bis 900 Minuten im Jahr.
Schnellere Verfügbarkeit des VDO Counter nach dem Einsetzen der Karte
Schnellerer und robusterer VDO Counter.
Verbesserte Unterstützung für Flottenmanagementsysteme
- OBW-Daten (On-Board-Weighing)
- Status von Zug- und Fährenmarkierung
- Name des ersten Fahrers
- KITAS 4.0-Daten (Seriennummer, Plombenseriennummer)
Das Upgrade kann problemlos aufgespielt werden und ist sofort verfügbar. Dabei kann der VDO Counter so programmiert werden, dass er dem Fahrer individuelle Warnmeldungen anzeigt, wenn die von ihm hinterlegten Werte überschritten werden:
Die neuen Upgrades, die jeder Unternehmer kennen und jeder Ausbilder beherrschen sollte, erfordern eine aktualisierte Schulung und Unterweisung. Beides ist vor dem ersten Einsatz eines so aufgerüsteten Fahrzeugs durchzuführen.
Thomas Fritz