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EDITORIAL: AM15 jetzt bundesweit
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2021, Seite 385
Liebe Leserinnen und Leser,
schon in den letzten Wochen und Monaten waren die Signale aus dem BMVI nicht mehr zu überhören. Nun ist es amtlich:
Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat in seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause dem Vierten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 432/21) zugestimmt. Ein Stück des Gesetzes ist die seit Langem – auch von der baden-württembergischen Fahrlehrerschaft – geforderte bundesweite Senkung des Mindestalters für den Erwerb der Klasse AM auf 15 Jahre.
Damit hat das Ländergremium den Weg dafür freigemacht, dass künftig auch in Baden-Württemberg 15-Jährige – sofern ihre Eltern dies erlauben – mit einem 45-km/h-Roller am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Vor allem im ländlichen Raum, wo das ÖPNV-Angebot – insbesondere abends oder am Wochenende – oft sehr mau ist, ermöglicht dies eine deutlich verbesserte Mobilität für Jugendliche und Entlastung ihrer Eltern von Fahrdiensten. Nach Artikel 18 Absatz 1 des Gesetzes tritt die Rechtsänderung bereits am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das Warten dürfte somit schon bald ein Ende haben.
Damit ist Schluss mit der bisherigen Optionslösung, die eine unsinnige Abweichung von dem in Jahrzehnten bewährten bundeseinheitlichen Fahrerlaubnisrecht darstellte. Der faule Kompromiss, der seinerzeit wohl im Bundesrat zustande gekommen war, ist damit vom Tisch. Die FDP hatte sich von Anfang an für die bundesweite Einführung von AM15 eingesetzt, während die Grünen – das war auch an der konsequenten Verweigerungshaltung in Baden-Württemberg zu erkennen – AM15 partout verhindern wollten.
Nun hat die Vernunft wieder Oberhand bekommen, und das ist gut so.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.