Aus für Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Übergangsfrist endet am 30.06.2021

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2021, Seite 401

Gemäß § 23 Absatz 1a StVO dürfen Funkgeräte im Fahrzeug, z.B. bei der Motorrad- und Traktorausbildung, nicht mehr in der Hand gehalten werden. Ursprünglich wäre die in § 52 Absatz 4 StVO festgelegte Übergangsfrist für diese Vorschrift bereits am 30. Juni 2020 ausgelaufen. Sie war jedoch vom baden-württembergischen Verkehrsministerium (FahrSchulPraxis Ausgabe 08/2020, Seite 449) bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden.

Endgültiges Aus

Eine weitere Verlängerung steht offenbar nicht zur Debatte. Somit dürfen ab dem 1. Juli 2021 die bei der Fahrausbildung und -prüfung gemäß § 5 Absatz 9 FahrschAusbO vorgeschriebenen Funkgeräte während der Fahrt nicht mehr in der Hand gehalten werden. Wir bitten um Beachtung!

Teure Verstöße

Im Rahmen der ursprünglichen Änderung der StVO waren die Bußgelder für die „Handynutzung“ deutlich angehoben worden. Funken mit dem Funkgerät in der Hand kostet immerhin 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind 150 Euro und zwei Punkte fällig.

Jochen Klima