Gründung einer Fahrschule: GmbH-Geschäftsführer und Haftungsrisiken (Teil 2)

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2021, Seite 402

Gründer einer Fahrschule ziehen oft die Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Betracht, und zwar mit dem Plan, als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer zu handeln. Die Erfahrung lässt allerdings die Vermutung zu, dass sich nicht alle Gründer über die Rechte und die Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH im Klaren sind.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2021, Seite 402 abgedruckt.
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