Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 386 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
385 EDITORIAL: AM15 jetzt bundesweit
390 UPDATE: Präsenz- oder Online-Unterricht? - Vernünftiger Mix ist in Sicht / Car and Driver zu E- und Hybridautos
394 Angestellte in unserem Verband: Ihr neu gewählter Vertreter und sein Programm
395 Corona-Pandemie: Weitere Verlängerung der Fristen
398 Bund-Länder-Kontroverse beigelegt: Neuer Bußgeld- und Punktekatalog
401 Aus für Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Übergangsfrist endet am 30.06.2021
402 Gründung einer Fahrschule: GmbH-Geschäftsführer und Haftungsrisiken (Teil 2)
432 Fortbildung der Ausbilder: Corona-Fristverlängerung endet
444 Gerichtsurteile: (2506) Auto abgeschlossen? / (2507) Verzögerte Reparatur eines Unfallwagens - wer zahlt für den Nutzungsausfall? / (2508) Auffahrunfall nach abruptem Abbremsen durch den Notfallbremsassistenten
Gründung einer Fahrschule: GmbH-Geschäftsführer und Haftungsrisiken (Teil 2)
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2021, Seite 402
Gründer einer Fahrschule ziehen oft die Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Betracht, und zwar mit dem Plan, als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer zu handeln. Die Erfahrung lässt allerdings die Vermutung zu, dass sich nicht alle Gründer über die Rechte und die Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH im Klaren sind.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2021, Seite 402 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...