EDITORIAL: Unlautere Werbung für B197

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2021, Seite 305

Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.Liebe Leserinnen und Leser,

am 1. April 2021 trat die neue Automatikregelung in Kraft. Nur wenige Tage später flatterte den Verbänden ein Schreiben der Zentrale zur Vermeidung unlauteren Wettbewerbs ins Haus. Die Wettbewerbshüter erwähnen darin, viele Fahrschulen würden die neue Form der Ausbildung intensiv bewerben, wogegen nichts einzuwenden sei. Jedoch gebe es Anlass auf Fehler hinzuweisen, die zur Einleitung wettbewerbsrechtlicher Schritte führen könnten.

Konkret sei es mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse untersagt, in der Werbung zu behaupten, B197-Fahrschüler benötigten bis zur Aushändigung des Führerscheins weniger Fahrstunden oder der Erwerb des Führerscheins sei für diese Fahrschüler billiger. Solche Werbebehauptungen seien schlicht irreführend. Bei der Wettbewerbszentrale lägen bereits erste Beschwerden vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, man mag es kaum glauben. Die Fahrschulen der Republik sind nach dem Corona-Lockdown landauf, landab gut ausgelastet. Trotzdem meinen einige Schlauberger, sie müssten sich mit irreführenden Werbeversprechen zu B197 Vorteile verschaffen.

In diesem Zusammenhang zu einem Fall aus der Nähe: Mein Stellvertreter, Kollege Ralf Nicolai, im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. u. a. für wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten zuständig, unterrichtete mich unlängst, er habe bereits gegen eine Fahrschule in Baden-Württemberg wegen genau solcher Aussagen wettbewerbsrechtliche Schritte einleiten müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Verband wendet sich entschieden gegen solche Werbung, darauf können Sie sich verlassen.

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.