Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 306 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
305 EDITORIAL: Unlautere Werbung für B197
310 UPDATE: Straßenverkehrsunfälle 2020 / E-Scooter: Ungeschult und oft undiszipliniert
314 Mitgliederversammlung 2020 und 2021: Handlungsfähig für die Zukunft
319 Geschäftsbericht 2020-2021 (Teil II)
346 Fortbildung beim Fahrlehrerverband: Start ins Online-Zeitalter
348 Gründung einer Fahrschule: GmbH-Geschäftsführer und Haftungsrisiken (Teil1)
352 Stoppstelle und Haltlinie: Wo ist anzuhalten bei Zeichen 206?
376 Gerichtsurteile: (2504) Flucht vor der Polizei - verbotenes Kraftfahrzeugrennen? / (2505) Unfall in der Waschstraße
Gründung einer Fahrschule: GmbH-Geschäftsführer und Haftungsrisiken (Teil 1)
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2021, Seite 348
Gründer einer Fahrschule ziehen oft die Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Betracht, und zwar mit dem Plan, als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer zu handeln. Die Erfahrung lässt allerdings die Vermutung zu, dass sich nicht alle Gründer über die Rechte und die Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH im Klaren sind.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Mai/2021, Seite 348 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...