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716 MotorradTotal 2021: Das Spitzenseminar ist zurück
726 Kfz-Versicherung: Neue Regionalklassen
736 Studie Mobilität und Verkehr: Das Auto ist klarer Favorit
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EDITORIAL: Trippelschritte oder großer Wurf?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2021, Seite 697
Liebe Leserinnen und Leser,
nach den Querelen des Jahres 2020 stimmte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung zu, die am 10. November 2021 in Kraft trat. Der neue Bußgeldkatalog bringt deutlich höhere Bußgelder, so für Geschwindigkeitsverstöße, die Nichtbildung oder die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse. Ebenso werden Verstöße gegen die Regeln des ruhenden Verkehrs teurer: z. B. unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz, auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge oder das Parken in zweiter Reihe. Das macht Sinn und kann der Sicherheit und Ordnung im Verkehr nützen.
Vom ursprünglichen Beschluss, die Geschwindigkeitsgrenzen für die Verhängung eines Fahrverbots deutlich zu senken, blieb nichts übrig. Weil nicht angepasste Geschwindigkeit noch immer Unfallursache Nr. 1 ist und Bußgeld allein oft nicht ausreichende Wirkung zeigt, ist dieser Rückzieher zu bedauern. Ist es noch angemessen, dass Tempo 60 in einer 30er-Zone nicht zu einem Fahrverbot führt? Zur Erinnerung: Allein der Reaktionsweg beträgt bei diesem Tempo circa 18 Meter. Eine Gefahrbremsung wegen eines Kindes, das zwischen zwei hintereinander parkenden Autos auf die Fahrbahn tritt, ist somit aussichtslos.
Für eine Regierung, die sich „Vision Zero – keiner kommt um“ auf die Fahnen geschrieben hat, ist dieser Bußgeldkatalog m. E. kein großer Wurf. Die kommende Ampel-Koalition hat mittlerweile kundgetan, dass es weiterhin kein Tempolimit auf den bundesdeutschen Autobahnen geben wird. Umso mehr gilt: Gegen gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitungen nur mit Trippelschritten vorzugehen, kann nicht die Lösung sein.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
Ausführliche Informationen zur neuen Bußgeldkatalog-Verordnung veröffentlichen wir in der Dezember-Ausgabe der FahrSchulPraxis.