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697 EDITORIAL: Trippelschritte oder großer Wurf?702 UPDATE: Ausbildung auf Simulatoren: Werbung mit Kosteneinsparung ist irreführend / MPU bietet Schutz und Hilfe
706 Ausbildungsvertrag: Kündigungsgründe der Fahrschule
710 Kleinwüchsige Fahrschüler/-innen: Begutachtung ist erforderlich
712 Fortbildung 2022: Ein sehr vielseitiges Programm
716 MotorradTotal 2021: Das Spitzenseminar ist zurück
726 Kfz-Versicherung: Neue Regionalklassen
736 Studie Mobilität und Verkehr: Das Auto ist klarer Favorit
740 Gerichtsurteile: (2521) ADFC drängt auf die Autobahn / (2522) Entzug der Fahrerlaubnis wegen Demenz ohne ausreichendes Gutachten? / (2523) Unfall oder Versicherungsbetrug?
Fortbildung 2022: Ein sehr vielseitiges Programm
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2021, Seite 712
Schon im Oktober ging die Broschüre FORTBILDUNG 2022 den Beziehern der FahrSchulPraxis zu. Mit dem darin angekündigten Programm erfüllt der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. den Satzungsauftrag, seinen Mitgliedern aktuelle Fortbildung zu bieten.
Mehr denn je muss moderne berufliche Fortbildung neben Informationen zum aktuellen fachlichen Geschehen auch abzusehende Entwicklungen und Veränderungen berücksichtigen. Unser Fortbildungsprogramm bietet beides und geht umfassend auf die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an den Fahrlehrerberuf und die Fahrschulen ein.
Unser umfassendes Angebot gemäß den gesetzlichen Vorgaben
A) Basisfortbildung gemäß § 53 Absatz 1 FahrlG
Fahrlehrer/-innen (im Weiteren wird für einfachere Lesbarkeit nur die maskuline Form eingesetzt) müssen innerhalb des Zeitraums von vier Jahren entweder drei zusammenhängende oder vier einzelne – beliebig auf diesen Zeitraum verteilte – Fortbildungstage besuchen. Dafür bieten wir auch 2022 zahlreiche 1- und 3-tägige Seminare an.
- In Korntal: 1- und 3-tägige Kurse der allgemeinen Fortbildungen
- In den Regionen: traditionelle 3-tägige Kurse der allgemeinen Fortbildungen, die den Kolleginnen und Kollegen lange Anfahrtswege und Übernachtungen ersparen. Diese finden in Empfingen, Langenbrettach, Rastatt, Umkirch und Weingarten statt.
Dabei können wir erneut ein interessantes und abwechslungsreiches Seminarprogramm mit folgenden Themenblöcken anbieten:
- Aktuelle und geplante Rechtsänderungen (ganztägig)
- „Ich poste, also bin ich!“ –
Wie Fahrschulen Social Media sinnvoll nutzen können - E-Mobilität: Auf dem Weg in den Fahrschul-Alltag
Fahrzeugangebot – Förderprogramme – Fahren – Laden – Ausbilden - Pädagogik: Digital seit der Kita – die Generation Z
Wer ist sie, wie lebt sie, wie lernt sie und welche Bedürfnisse hat sie?
B) Weitere Seminare gemäß § 53 Absatz 1 FahrlG
Auch der überwiegende Teil unserer spezifischen Seminare zu Motorrad-, Lkw-, Bus- und Berufskraftfahrerthemen sind Fortbildungen gemäß § 53 Absatz 1 FahrlG. Das macht es den Kolleginnen und Kollegen leicht, entsprechend ihrer Spezialisierung der Fortbildungspflicht zu genügen. Im Angebot sind:
Spezialseminare für Motorradfahrlehrer
Für Motorradfahrlehrer bieten wir unter Regie unseres Motorradreferenten Koll. Marcus Pollermann in Zusammenarbeit mit dem Motorradinstruktorenteam des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg folgende Seminare an:
- Ausbildung zum Instruktor für das Motorrad-Sicherheitstraining in Neuhausen ob Eck (3-tägig)
- Tourentraining für Motorradfahrlehrer in Neuhausen ob Eck (3-tägig)
- Fahrdynamiktraining in Boxberg (1-tägig);
- Langstreckentraining MotorradTotal 2022 in der Region Trentino, Italien (Tonadico), 1 Woche
Spezialseminare für Lkw- und Busfahrlehrer sowie für Berufskraftfahrerausbilder
Auch das Angebot unserer Seminare für Lkw- und Busfahrlehrer sowie für die Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern betätigen, wurde in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung unseres Nutzfahrzeugreferenten Koll. Wolfgang Fischer kontinuierlich ausgebaut, sodass unsere Kursteilnehmer unter zahlreichen Seminaren auswählen können.
Bedeutsam ist dabei, dass mit diesen Seminaren in den meisten Fällen gleichzeitig auch für die Erfüllung der in § 7 BKrFQV geregelten Weiterbildungspflicht für Ausbilder möglich ist. Neu aufgenommen wurden weitere Seminare mit Themen, die den Kenntnisbereich 3 gemäß Anlage 1 BKrFQV abdecken. Diese Themen können auch sehr gut bei der Fortbildung der Fahrer eingesetzt werden.
Folgende Seminare stehen zur Auswahl:
- Klasse CE-Seminar bei Mercedes-Benz in Wörth (3-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Klasse DE-Seminar bei EvoBus in Neu-Ulm (3-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Schul- und Linienbusfahrer – eine tägliche Herausforderung (Seminar für Busfahrlehrer, 1-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- EU-Fahrgastrechte – (Seminar für Busfahrlehrer 1-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Neu: Die täglichen Herausforderungen des Berufskraftfahrers (1-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Neu: Der Fahrer als Teil des wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens (1-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Digitales Kontrollgerät (1-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Sozialvorschriften in der Verkehrskontrolle (1-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Ladungssicherung in der Praxis (1-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Kriminalität und Schleusung im Transportgewerbe (1-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Drei Themen – ein Tag: Dienstleistung | Umweltschutz | Verkehrssicherheit (1-tägig, auch § 7 BKrFQV)
- Klasse-T-Seminar in Sigmaringen-Emerfeld (Spezialseminar für Klasse-T-Ausbilder, 1-tägig, nur § 53 Absatz 1 FahrlG, keine Anerkennung nach § 7 BKrFQV)
- Ladungssicherung: Einweisung zum Ausbilder im Lkw-Werk bei Mercedes-Benz in Wörth (4-tägig, nur § 7 BKrFQV, keine Anerkennung nach § 53 Absatz 1 FahrlG)
C) Unser Angebot für Seminarleiter ASF und FES sowie für Ausbildungsfahrlehrer
Gemäß § 53 Absatz 2 müssen ASF- und FES-Seminarleiter alle 2 Jahre eine Fortbildung absolvieren. Dafür konnten mit Koll. Stefan Halanke (ASF/FES) sowie den Verkehrspsychologen Horst Verheyden (FES) und Ralf Rieser (FES) drei neue Dozenten gewonnen werden.
- Seminarleiterfortbildung ASF (1-tägig, § 53 Absatz 2 FahrlG)
- Seminarleiterfortbildung FES (1-tägig, § 53 Absatz 2 FahrlG)
Wer als Ausbildungsfahrlehrer tätig sein möchte, muss im Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis gemäß § 16 FahrlG sein und gemäß § 3 Absatz 3 FahrlG alle 4 Jahre eine Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gemäß § 53 Absatz 3 FahrlG besuchen. Mit dem Diplom-Pädagogen Koll. Frank Dreier, Vorsitzender des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer e.V., konnte auch für dieses Seminar ein kompetenter Dozent verpflichtet werden.
- Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer 1-tägig, § 53 Absatz 3 FahrlG)
D) Weiteres Seminarangebot
Fahrschulen brauchen gute Mitarbeiter in der Verwaltung und am Telefon. Um diese Kräfte mit Themen rund um das Fahrerlaubnisrecht, um Ausbildung und Prüfung sowie steuerrechtlichen Fragen vertraut zu machen, haben wir – außerhalb der gesetzlichen Fortbildungspflicht für Fahrlehrer – ein weiteres attraktives Seminar im Programm:
- Fahrschulbüro-Seminar (1-tägig, keine Anerkennung nach § 53 Absatz 1 FahrlG)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Fortbildungsprogramm 2022 bietet ein breites Spektrum unterschiedlicher Seminare. Das macht es Ihnen leicht, Ihre individuelle – an Themen und Terminwünschen orientierte – Fortbildung für das kommende Jahr zu planen. Wir freuen uns sehr darauf, Sie und Ihre Mitarbeiter in unseren Seminare zu begrüßen.
Jochen Klima
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Dann wenden Sie sich bitte an:
FSG/TTVA mbH
Zeycan Carikci
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel: 0711 839875-10
Fax: 0711 8380211
E-Mail: fortbildung@fsg-ttva.de
Eine Terminübersicht unserer Seminare finden Sie in der Rubrik "Fortbildung-Terminübersicht" unter folgendem Link.
Das Formular zur Online-Anmeldung für Seminare finden Sie in der gleichen Rubrik unter diesemLink.