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645 EDITORIAL: Fahren ohne Fahrerlaubnis?650 UPDATE: Autoversicherung: Silber, Gold oder Platin? / USA: Verkehrstote 2020 - Anstieg trotz Pandemie
654 Fahrstunden und sonstige berufliche Tätigkeiten: Arbeitszeit nach Fahrlehrerrecht
672 Lohnender Rahmenvertrag: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
674 Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildungsstätten: Neue Anerkennung beantragen!
679 Hinweise zu Sozialvorschriften und Fahrtenschreiberkarten
680 IAA auf dem E-Marsch: "Klimafreundlicher Verkehr beginnt in der Fahrausbildung"
688 Gerichtsurteile: (2518) Illegales Fahrradfahren im Wald / (2519) Vorfahrt gegenüber Einfädelungsstreifen / (2520) Unfall - Zu dicht am Bordstein gefahren?
Fahrstunden und sonstige berufliche Tätigkeiten: Arbeitszeit nach Fahrlehrerrecht
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2021, Seite 654
Die Sätze 4 und 5 des § 12 des Fahrlehrergesetzes begrenzen die tägliche Gesamtdauer des praktischen Fahrunterrichts für Fahrlehrer und Fahrlehreranwärter auf 495 Minuten und die tägliche Gesamtarbeitszeit auf 600 Minuten.
Was gilt als praktischer Unterricht? Und was sind andere berufliche Tätigkeiten?
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober/2021, Seite 654 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...